Steuerdebakel Bündner Grossräte müssen Nachsteuern zahlen

SDA

29.11.2018 - 17:14

Steuerpanne im Bündner Parlament: Alle Grossrätinnen und Grossräte müssen Nachsteuern bezahlen. (Archivbild)
Steuerpanne im Bündner Parlament: Alle Grossrätinnen und Grossräte müssen Nachsteuern bezahlen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ARNO BALZARINI

Bündner Grossrätinnen und Grossräte haben 15 Jahre lang fehlerhafte Lohnausweise erhalten. Reisezeiten-Entschädigungen wurden falsch deklariert. Nun müssen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier für die letzten zehn Jahre Nachsteuern bezahlen.

Zudem werden für die letzten fünf Jahre Sozialversicherungsbeiträge fällig, wie das kantonale Departement für Finanzen und Gemeinden am Donnerstag mitteilte.

Der Fehler passierte bei den Entschädigungen, welche die Politiker vom Kanton für die Anreise an Sessionen und Kommissionssitzungen erhalten. Entgolten wird damit die Reisezeit.

Das kantonale Personalamt deklarierte diese Zahlungen auf den Lohnausweisen fälschlicherweise als Spesen und nicht als Lohn, wie es korrekt gewesen wäre. Als Folge wurden die Beträge weder versteuert, noch wurden AHV- und IV-Beiträge verrechnet.

2,25 Millionen Franken nicht versteuert

Die Entschädigungen belaufen sich für alle Mitglieder des 120-köpfigen Grossen Rates auf insgesamt 150'000 Franken pro Jahr. Insgesamt wurde also eine Lohnsumme von etwa 2,25 Millionen Franken falsch deklariert.

Insgesamt kommen auf die 300 betroffenen Grossräte und alt Grossräte gemäss einer groben Schätzung Nachsteuern von insgesamt 300'000 bis 500'000 Franken zu, wie Finanzdirektorin Barbara Janom Steiner der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.

Der Kanton sei gesetzlich dazu verpflichtet, diese Steuern nachträglich einzufordern. Die Politiker werden also zur Kasse gebeten, obwohl sie keine Schuld am Debakel trifft.

Bei den Sozialversicherungen werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge von zusammen 19'000 Franken im Jahr nachbelastet, total also rund 100'000 Franken. Weil der Fehler beim Kanton passierte, übernimmt er nun aber auch den Anteil der Parlamentarier und bezahlt die ganze Summe. Dieses Vorgehen ist laut Janom Steiner auch in der Privatwirtschaft üblich.

Fehler erst jetzt entdeckt

Der Fehler schlich sich bei der Einführung der Reisezeiten-Entschädigung im Jahr 2003 ein und wurde erst jetzt von der Finanzkontrolle entdeckt, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Für das laufende Jahr werden erstmals korrekte Lohnausweise ausgestellt.

«Der Fehler passierte vor 15 Jahren irgendwo beim Personalamt und niemand hat es gemerkt», sagte die Finanzdirektorin. Genaueres könne man heute nicht mehr sagen. Das sei noch vor ihrer Zeit gewesen. Jetzt aber reagiere den Kanton auf den «bedauerlichen Fehler».

Um für die Zukunft Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, soll in der anstehenden Dezembersession die Geschäftsordnung des Grossen Rates angepasst werden.

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