Mitbestimmung stärken Christliche Frauenverbände setzen sich für Ausländerstimmrecht ein

SDA/lmy

14.10.2021 - 18:18

Rund ein Viertel der Menschen in der Schweiz kann nicht mitbestimmen.
Rund ein Viertel der Menschen in der Schweiz kann nicht mitbestimmen.
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Ein Viertel der Bevölkerung ist von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen – christliche Frauenorganisationen wollen diesen Missstand beheben. Sie fordern das Stimm- und Wahlrecht für alle Menschen, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz leben.

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Die Dachverbände der reformierten und der katholischen Frauenorganisationen fordern das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer*innen der Schweiz. Künftig sollten alle Menschen, die seit mindestens fünf Jahren im Land lebten, wählen und abstimmen können, schrieben die Evangelischen Frauen Schweiz (EFS) und der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) am Donnerstag in einer Mitteilung.

Immer mehr Menschen – derzeit rund ein Viertel der Bevölkerung – seien von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen, begründeten sie in der Medienmitteilung ihre Forderung. Dies gefährde die demokratische Ordnung. Von den 2,1 Millionen Einwohner*innen lebten 1,6 Millionen seit mindestens fünf Jahren hier und 1,1 Millionen seit über zehn Jahren.

In der Kirche dürfen Ausländer zum Teil mitbestimmen

Die Schweiz lebe von der Beteiligung der Stimmberechtigten auf allen Ebenen des Gemeinwesens, hiess es im Communiqué weiter. Darum sei die aktuelle Situation ein Missstand, den es anzugehen gelte. Die Verbände wollen das «Einwohner*innenstimmrecht» in ihre Verbandsarbeit aufnehmen und ihre Mitglieder dafür sensibilisieren.



In vielen Orten dürften auch Mitglieder ohne Schweizer Pass an kirchlichen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Im Juni haben sich etwa die Schwyzer Katholik*innen dafür ausgesprochen. «Was in reformierten Kirchgemeinden und katholischen Pfarreien bereits Realität ist, soll auch in der Politik verwirklicht werden», verlangt EFS-Präsidentin Gabriela Allemann.

Situation in Kantonen und Gemeinden

Bereits Realität ist das Wahl- und Stimmrecht für Ausländer auf kommunaler und kantonaler Ebene. Jura und Neuenburg etwa kennen das Stimmrecht – nicht aber das Wahlrecht – für Ausländer*innen, wie das Bundesamt für Statistik ausführt.

In Neuenburg und Jura wie auch Freiburg und Waadt können Ausländer*innen in Gmeinden abstimmen und abwählen. In Genf haben sie das Stimm- und das aktive Wahlrecht, nicht aber das passive Wahlrecht. In Basel-Stadt, Graubünden und Appenzell-Ausserrhoden können die Gemeinden das Ausländerstimmrecht einführen, was bisher jedoch nur wenige gemacht haben.

Sollen Ausländer abstimmen und wählen dürfen?

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Seit 50 Jahren Frauenstimmrecht – zu diesem Anlass fragen wir uns: War das schon das Ende der Fahnenstange, oder soll das Stimmrecht noch weiter geöffnet werden – beispielsweise für Ausländer?

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