Erst Gesetz, dann App Corona-App erscheint frühestens im Juli

tmxh / SDA

6.5.2020

Die Corona-Tracing-App soll nun erst im Sommer kommen.
Die Corona-Tracing-App soll nun erst im Sommer kommen.
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Erst das Gesetz, dann die App: Das Corona-Warnprogramm fürs Smartphone kommt nun doch erst im Sommer. Zuvor soll es aber bereits getestet werden können.

Die Corona-App erscheint, anders als ursprünglich geplant, erst im Sommer. Eigentlich sollte das Tracing-Programm bereits am Montag veröffentlicht werden. Doch das Parlament beschloss bei seiner ausserordentlichen Session in Bern: erst ein entsprechendes Gesetz – dann das Warn-Programm auf dem Smartphone.

Die Kommission sehe für die Verbreitung der sogenannten «Proximity Tracing App» aktuell keine genügende gesetzliche Grundlage, zitiert SRF den Sprecher der staatspolitischen Kommission, FDP-Nationalrat Damien Cottier. Diese Grundlage sei jedoch nötig, trotz aller Freiwilligkeit. Es gehe um einen potenziellen Eingriff in die Grundrechte, so Cottier.



Man wolle den Bundesrat bei der Einführung der App jedoch keineswegs ausbremsen, wird der Sprecher zitiert: «Das verlangsamt den Prozess überhaupt nicht. Das ist nicht Ziel der Kommission». Dennoch: Nun muss der Bundesrat ein dringliches Bundesgesetz ausarbeiten, das laut SRF von beiden Räten bei den Sommersessions im Juni verabschiedet werden soll.

Frühestens im Juli

Erst danach, frühestens im Juli, kann die App flächendeckend eingeführt werden. Getestet werden soll sie laut Bundesrat aber schon vorher: «Es wird sicher keine riesengrosse Testphase sein», sagte Gesundheitsminister Alain Berset gestern vor dem Nationalrat. Die Community solle die Solidität der App testen können. Bereits in wenigen Wochen wolle man die App zum Test bereitstellen.



Die Arbeiten für die App seien bereits sehr weit fortgeschritten, so Berset ein. Dabei werde ein hoher Schutz der Daten, die Dezentralität und die Freiwilligkeit bereits berücksichtigt. Dadurch bestünden gemäss Epidemiengesetz die gesetzlichen Grundlagen bereits. 

60 Prozent notwendig

Die Corona-Tracing-App verfolgt zurück, wer in Kontakt mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person gewesen ist und informiert die Betroffenen, dass sie sich eventuell infiziert haben. Jene Personen müssten sich dann in Quarantäne begeben. Das System setzt auf dezentrale Speicherung von Daten. Mindestens 60 Prozent der Bevölkerung müssten die App installiert haben.

Das Parlament will, dass die Nutzung einer Corona-Tracing-App auf einer gesetzlichen Grundlagen beruht und freiwillig sein muss. Es soll beispielsweise nicht möglich sein, dass ein Restaurant Gäste nur bewirtet, wenn diese eine solche App nutzen.

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