Schweiz Corona-Pandemie stellt Datenschutzbehörden vor neue Aufgaben

SDA/tsha

28.1.2021 - 15:44

Auch in der Pandemie soll der Datenschutz nicht zu kurz kommen.
Auch in der Pandemie soll der Datenschutz nicht zu kurz kommen.
Bild: Keystone

Heute ist internationaler Datenschutztag – Grund für Bund und Kantone, auch in Corona-Zeiten auf den Erhalt von Privatsphäre und Selbstbestimmung zu pochen.

Trotz zahlreicher Datenbearbeitungen in der Corona-Pandemie wollen sich die Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen für den Erhalt von Privatsphäre und Selbstbestimmung einsetzen. Das teilten sie im Rahmen des internationalen Datenschutztages mit.

In der Corona-Krise bewege sich der Datenschutz im Spannungsfeld zwischen dem Recht jeder Person auf Schutz ihrer Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung sowie der Pflicht von Bund und Kantonen, dieselben Personen vor der Pandemie zu schützen, teilten der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) sowie die kantonale Konferenz der schweizerischen Datenbeauftragten (Privatim) am Donnerstag gemeinsam mit.



Herausforderungen für die Kantone seien etwa die Publikation von Infektionszahlen in kleinen Gemeinden oder Fernunterricht mit einer nur zum Teil datenschutzkonformen Applikation, welche jedoch den Unterricht aufrechterhalte. «Jede Datenbearbeitung muss eine Rechtsgrundlage haben sowie zweckmässig und verhältnismässig sein», sagte Ueli Buri, Präsident von Privatim, vor den Bundeshausmedien. Salopp gesagt heisse das «so viel wie nötig, so wenig wie möglich».

Auf Bundesebene liegt ein Schwerpunkt darauf, notrechtliche Eingriffe der Exekutivbehörden in die Privatsphäre und Selbstbestimmung der Bevölkerung zeitlich zu begrenzen. Sie sollen rechtzeitig durch parlamentarische Erlasse abgelöst werden. So konnte etwa der Betrieb der SwissCovid-App auf eine Gesetzesgrundlage im Epidemiengesetz aufgenommen werden, welche die freiwillige Nutzung garantiere.

«Spannungsgeladenes Umfeld»

Bisher sei vor allem die Digitalisierung Treiber der automatisierten und personalisierten Datenbearbeitung gewesen, so die Datenschutzbehörden. Die Pandemie sei nun als zusätzlicher Faktor dazugekommen, was zu einem «spannungsgeladenen Umfeld» führe.

Schützen soll die Bevölkerung unter anderem das neue Datenschutzgesetz, welches das Parlament vergangenen Herbst nach langem Ringen verabschiedet hat. Es tritt voraussichtlich 2022 in Kraft. Laut Datenschutzbehörden hebt das Gesetz den Persönlichkeitsschutz der Bevölkerung auf ein Niveau an, das den Risiken der digitalen Realität Rechnung trägt und der Wirtschaft den freien Datenaustausch mit dem Ausland auch in Zukunft ermöglicht.



Im neuen Datenschutzgesetz soll etwa die Position des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gestärkt werden. Künftig wird er – wie seine europäischen Amtskollegen – von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung gegenüber den Verantwortlichen und Auftragsbearbeitern eröffnen können.

Bei deren Abschluss soll er eine verbindliche Verfügung wie die Sistierung und Unterlassung einer Datenbearbeitung oder die Löschung von Daten anordnen können. Er jedoch auch in Zukunft keine Verwaltungssanktionen aussprechen dürfen. Dies bleibt den Gerichten vorbehalten.

«Der Gang an die Medien ist immer noch das wichtigste Instrument des EDÖB bei Missständen, wenn keine Kooperationsbereitschaft vorhanden ist», sagte der oberste Schweizer Datenschützer Adrian Lobsiger.

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