Kanton Zürich Das Wichtigste zur Steuervorlage kurz erklärt

Von Anna Kappeler

26.8.2019

Blick auf den Eingang der UBS am Zürcher Paradeplatz.
Blick auf den Eingang der UBS am Zürcher Paradeplatz.
Bild: Keystone

Es geht um Hunderte Millionen Franken – an diesem Sonntag wird in Zürich über die kantonale Umsetzung der Steuervorlage abgestimmt. «Bluewin» erläutert die wichtigsten Punkte.

Unternehmenssteuervorlage – das klingt kompliziert. Also: Worum geht's?

Abgestimmt wird über die kantonale Umsetzung der eidgenössischen Steuervorlage, welche das Stimmvolk am 19. Mai mit 66 Prozent der Stimmen angenommen hat. Die Unternehmensbesteuerung muss wegen Drucks aus dem Ausland reformiert werden. Die Firmen sollen zwar ihren Sonderstatus verlieren, dank neuen Steuerabzugsmöglichkeiten aber gleichwohl in der Schweiz gehalten werden. Deshalb erhalten die Unternehmen einen «Werkzeugkasten» etwa für Forschung und Entwicklung, Patentverwertung und Eigenfinanzierung, um Steuern abziehen zu können.

Angenommen wurde die nationale Vorlage Staf (Steuerreform und AHV-Finanzierung) auch wegen der Verknüpfung mit einem Zustupf für die AHV. Eine soziale Abfederung ist deshalb auch in vielen Kantonen vorgesehen.



Was ist das Ziel der Abstimmung?

Mit der Vorlage soll ein wettbewerbsfähiges Steuersystem geschaffen werden, das international konform ist.

Ja und?

Ob es den Zürcherinnen und Zürchern passt oder nicht, am 1. Januar 2020 fallen landesweit mehrere Privilegien für bisher speziell besteuerte Unternehmen weg. Dass Handlungsbedarf besteht, bestreitet niemand. Gestritten wird über das Wie. Von den speziell besteuerten Gesellschaften gibt es im Kanton rund 2'000, sie bieten etwa 6'000 Arbeitsplätze und zahlen 18 Prozent aller Unternehmenssteuern. 

Die Unternehmenssteuern sollen durch die Reform von 21,2 Prozent auf 19,7 Prozent* sinken. Die Vorlage kommt den Firmen allerdings stärker entgegen, weil der Kanton* gleichzeitig neue Instrumente für Steuerabzüge schafft – und diese Möglichkeiten stark ausreizt. 

Was kostet die Reform?

Darüber streiten Befürworter und Gegner. Tatsache ist: Eine Prognose von Steuerausfällen ist schwierig, weil es viele Unsicherheiten gibt. Sagen kann beispielsweise niemand genau, ob und wie viele Firmen tatsächlich abwandern würden. Der Kanton Zürich geht durch die Reform von Verlusten von 265 Millionen Franken aus, das entspricht 180 Millionen auf kantonaler und 85 Millionen auf kommunaler Ebene. Diese Schätzung nannte der Zürcher SVP-Finanzdirektor Ernst Stocker an einer Pressekonferenz, zudem steht sie im offiziellen Abstimmungsbüchlein des Kantons.

Wer ist dafür?

Ein Ja empfehlen der Zürcher Kantons- und Regierungsrat, bei den grossen Parteien sind es SVP, FDP, CVP, bei den Verbänden etwa die Zürcher Handelskammer und der Gewerbeverband. Ausserdem für die Vorlage sind die Gemeinden und die Städte. Sie alle argumentieren, dass der Wirtschaftsstandort Zürich so attraktiv bleibe und Arbeitsplätze im Kanton gehalten werden können. Die zu erwartenden Mindereinnahmen seien tragbar*. Eine Steuererhöhung für natürliche Personen werde nicht notwendig.

Wer ist dagegen?

Gegen die Vorlage sind die linken Parteien und die Gewerkschaften. Sie bemängeln, dass das Steuergesetz keine soziale Ausgleichsmassnahme wie etwa höhere Familienzulagen enthält. Für die Gegner wurde zudem das Fuder grundsätzlich überladen – der Kanton habe aus dem Steuergesetz eine Steuersenkungsvorlage gemacht. Einige wenige Konzerne profitierten, der Mittelstand müsse bezahlen, monieren sie. Sie sagen weiter, dass gerade Gemeinden hohe Steuerausfälle verkraften müssten, schlimmstenfalls drohten auch Steuerausfälle für natürliche Personen. 

Was ist der Stand in den anderen Kantonen?

Die kantonale Umsetzung mit oder ohne Volksabstimmung haben etwa die Kantone Glarus, Basel-Stadt, St. Gallen, Neuenburg, Genf oder Freiburg bereits in Kraft gesetzt. Alle diese Kantone haben soziale Ausgleichsmassnahmen eingebaut. Das geht aus einer Übersicht der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hervor. Auch der Kanton Zürich federt die Verluste mit höheren Beiträgen an die Kosten der Gemeinden für die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV ab.* Abgelehnt hat das Stimmvolk die Vorlage in Solothurn mit 51 Prozent. Die Linke setzte sich dort gegen die Regierung und die bürgerlichen Parteien durch mit dem Argument, die Vorlage sei eine überrissene Tiefsteuerstrategie.

*Korrigendum: Hier wurde die frühere Version dieses Artikels angepasst, da sie nicht korrekt war.

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