Sorge um Privatsphäre Corona könnte in der Schweiz auch den Datenschutz befallen

SDA/tjb

30.6.2020 - 10:03

Der Datenschutz ist in der Corona-Krise mit grossen staatlichen Eingriffen aktueller denn je (Symbolbild).
Der Datenschutz ist in der Corona-Krise mit grossen staatlichen Eingriffen aktueller denn je (Symbolbild).
Source: Getty

Was gegen das Coronavirus nützt, kann dem Datenschutz schaden: Adrian Lobsiger, Datenschützer des Bundes, warnt darum vor Übereifer. Und verlangt, dass gesammelte Daten später wieder gelöscht werden.

Der oberste Schweizer Datenschützer, Adrian Lobsiger, mahnt an, dass die Corona-Krise keine bleibenden Beeinträchtigungen der Selbstbestimmung und der Privatsphäre der Bevölkerung zur Folge haben dürfe. Alle Eingriffe von Behörden und Unternehmen müssten verhältnismässig sein.

Homeoffice, Onlineshopping, Warn-App: Die Chancen und Risiken des Internets sind in der laufenden Corona-Krise aktueller denn je. In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht hebt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, so Lobsigers offizielle Bezeichnung, die Wichtigkeit einer liberalen Datenpolitik hervor.

«Am Tag danach» müsse die Gesellschaft ihre informationelle Selbstbestimmung unbeschadet wiederfinden, schreibt Lobsiger im Vorwort des Jahresberichts. Er hoffe beispielsweise, dass das anonyme Bargeld diese Krise überleben werde, «obwohl zuweilen Keime an ihm kleben».

Eigene Corona-Taskforce

Lobsiger war in den vergangenen Monaten insbesondere durch seine Stellungnahmen in Bezug auf die SwissCovid-App aufgefallen. Er setzte sich erfolgreich dafür ein, dass die Analyse von Mobilitätsdaten anonym und dezentral erfolgt.

Auch die Pflicht für Gäste von Bars und Restaurants, Kontaktdaten zu hinterlassen, war ein Thema. Der Datenschützer machte mehrmals darauf aufmerksam, dass die Personendaten, die zur Bekämpfung des Virus gesammelt und bearbeitet wurden, nach Abklingen der Pandemie zu löschen oder anonymisieren sind.

Seit Ende März kümmert sich eine verwaltungsinterne Taskforce Corona um diverse private und staatliche Projekte zur digitalen Bekämpfung der Seuche. Sie informiert laufend über die Arbeiten und deren Ergebnisse.

Hohes Missbrauchsrisiko

Neben den datenschutzrechtlichen Fragen rund um die Pandemie sieht Lobsiger auch weitere Herausforderungen. Wichtig sei auch, dass das reformierte Datenschutzgesetz schnell umgesetzt werde. Voraussichtlich in der Herbstsession könnte die Vorlage vom Parlament verabschiedet werden.

Generell will der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte die Schweiz als wettbewerbsfähige digitale Nation etablieren – aber dabei die Privatsphäre nicht aus den Augen verlieren. Das technische und wirtschaftliche Potenzial für Eingriffe in die Privatsphäre und Selbstbestimmungsrechte der Bevölkerung bleibe hoch.

So gingen immer mehr Private dazu über, biometrische Daten in grossen Mengen automatisiert zu bearbeiten. Lobsiger rechnet damit, dass auch die Polizeiorgane von Bund und Kantonen bald Gesetze zur breiten polizeilichen Anwendung von Gesichtserkennungstechnologie forderten. «Solche wären aus Sicht des Beauftragten problematisch», heisst es im Bericht.

Datenklau verhindern

Weiteren Anlass zu Besorgnis geben dem Datenschützer auch die zwischen April 2019 und März 2020 zunehmend beklagten Verluste von Gesundheitsdaten, Personalkarteien, Kreditanträgen sowie Chat- und Mailinhalten. Mit jedem Datenklau steige das Meer ungeschützt zugänglicher Personendaten im Internet an und nehme die Privatsphäre schaden, schreibt Lobsiger.

In der Pflicht stünden insbesondere die Betreiber grosser Clouds. Sie müssten die Sicherheit der Daten mit angemessenen technischen und organisatorischen Mitteln sicherstellen.

An die Verantwortlichen digitaler Applikationen richtet Lobsiger den Appell, «dass sie hohe datenschutzrechtliche Risiken bereits im Planungs- und Projektstadium minimieren». Er plädiert weiter für den «selbstverantwortlichen Einsatz moderner Arbeitsinstrumente wie der Datenschutzfolgenabschätzung und gegebenenfalls auch die Einsetzung betrieblicher Datenschutzorgane».

Tiktok im Visier

Auf dem Radar hat der oberste Schweizer Datenschützer ferner verschiedene Verkehrsbetriebe mit ihren Ticketing Apps. Solche erwiesen sich oft als besonders heikel, weil diese leicht zu Persönlichkeitsprofilen führten, die sich nur mit grossem Aufwand pseudonymisieren oder gar anonymisieren liessen.

Auch die bei Kindern und Jugendlichen beliebte Videoplattform Tiktok ist im Fokus des Schweizer Datenschützers. Lobsiger habe die chinesische Betreiberin der App kontaktiert, da die Nutzungsbestimmungen für Schweizer Kunden unklar seien. Nun steht er mit der britischen Datenschutzbehörde ICO in Kontakt, welche eine Abklärung gegen Tiktok eröffnet hat.

Zu wenig Personal

Lobsiger macht im Jahresbericht darauf aufmerksam, dass er nicht alle an ihn gestellten Erwartungen erfüllen könne. Seine Behörde zählte im Frühjahr 2020 37 Mitarbeitende mit knapp 31 Vollzeitstellen.

Für die systematische Aufsicht von Konsumenten-Apps und sozialen Netzwerken fehlten die Mittel. Teilweise könne er und sein Team die Aufgaben «nicht im gewünschten Mass erfüllen». Das führe zunehmend auf Unverständnis.

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