Off-Label-AnwendungDarum musst du für den Booster nach vier Monaten unterschreiben
lmy
22.12.2021
Booster bereits ab vier Monaten empfohlen
Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF haben ihre Impfempfehlungen angepasst: Der Booster wird bereits für alle über 16 Jahren empfohlen. Priorität hat die ältere Bevölkerung, so der EKIF-Präsident.
22.12.2021
Die Booster-Impfung ist neu schon nach vier Monaten möglich. Ist damit alles klar? Fast, denn dies entspricht nicht der offiziellen Zulassung – es ist eine sogenannte Off-Label-Anwendung. Was das konkret bedeutet.
lmy
22.12.2021, 11:04
22.12.2021, 12:34
lmy
Schneller boostern: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) empfehlen die Auffrischimpfung neu schon vier Monate nach der Grundimmunisierung. Doch die vorhandenen Impfstoffe sind vom zuständigen Heilmittelinstitut Swissmedic nur für eine Auffrischung nach sechs Monaten zugelassen – es handelt sich also um eine sogenannte Off-Label-Anwendung.
Was bedeutet Off-Label?
Off-Label-Use ist die Anwendung von Arzneimitteln ausserhalb der genehmigten Indikation, schreibt Swissmedic – in diesem Fall erfolgt die dritte Impfung in einer kürzeren Frist als vorgesehen.
Was ist speziell bei einer Off-Label-Anwendung?
Swissmedic nennt drei wesentliche Aspekte: Bei der Off-Label-Anwendung liegt die Verantwortung bei der behandelnden Ärztin. Diese muss den Patienten auch explizit auf diesen Umstand aufmerksam machen. Zudem muss der Patient der Anwendung zustimmen und zum Beispiel eine Einwilligung unterschreiben.
Gemäss BAG ist massgebend, dass die Person, die die Impfung durchführt, die Sorgfaltspflicht einhält und sich auf den Zulassungsentscheid durch die Fachkommission abstützt. Diese klare Empfehlung ist gerade auch für die Haftungsfrage wichtig.
«Der Bund übernimmt gewissermassen die Staatshaftung mit seiner Freigabe früherer Termine», erklärte dazu Peter Indra, Leiter des Zürcher Gesundheitsamtes, am Dienstag vor den Medien.
Was heisst das konkret?
Impfwillige Personen müssen am Impfort informiert werden und eine entsprechende Einwilligung unterschreiben. Für die Umsetzung dieses Prozesses sind die Kantone zuständig.
Laut Peter Indra kann die Information etwa mit einem Merkblatt gemacht werden, das vor der Impfung durchgelesen wird. In Zürich soll das so durchgeführt werden, damit man keine Zeit verliert.
Verzögert das die Booster-Kampagne?
Nein, meinte Peter Indra, Leiter des Amts für Gesundheit des Kantons Zürich. Mit der in Zürich geplanten Umsetzung sollte die Booster-Kampagne dadurch nicht verzögert werden.