Zum Wohle der Natur Appenzeller Regierung verbietet Drohnen im Alpstein

tafu

24.10.2019

Drohnen erobern den Luftraum. Welche Regeln für die Fluggeräte gelten sollen, sorgt landesweit für Diskussionen. Die Innerrhoder Regierung setzt nun im Alpstein auf ein Flugverbot – zum Wohle der Natur.

Drohnen haben in den letzten Jahren stetig an Beliebtheit gewonnen. Nicht nur für professionelle Zwecke werden die Fluggeräte genutzt, auch Touristen erfreuen sich daran, sich mit einer Kameradrohne die Schweizer Bergwelt aus einer neuen Perspektive zu entdecken und Steinböcke sowie Gämsen von oben zu fotografieren. So auch im bei Wanderern besonders beliebten Alpstein im Appenzell.

Im Alpstein-Gebiet hat die Innerrhoder Regierung nun nach mehreren Klagen die Konsequenz gezogen und ein Verbot ausgesprochen. «Im Jagdbanngebiet waren Drohnen bereits verboten, jetzt haben wir den Perimeter aber ausgedehnt auf den ganzen Alpstein», sagte der Vorsteher des kantonalen Bau- und Umweltdepartements, Ruedi Ullmann, zu SRF.

Da das Verbot in der Jagdverordnung geregelt sei, könne es schneller umgesetzt werden. Dabei gehe es nicht nur darum, das Wild vor den summenden und schwirrenden Flugobjekten zu schützen, sondern auch Störungen im Alpstein sollen vermieden werden.


Game of Drones: Was man unbedingt über Drohnen wissen sollte

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Das Problem für die Wildtiere, wenn sie von einer Drohne überflogen werden, sei, dass sie das Flugobjekt nicht von einem Adler unterscheiden können und Todesangst erleiden. Dies führe dazu, dass sie zusätzlich geschwächt sind, was gerade im Winter zum Problem werden kann, berichtet der SRF. Für Wildvögel seien die Drohnen ebenfalls eine Gefahr, da sie sich gezwungen sähen, ihr Nest zu verteidigen, was wiederum zu Brutausfällen führen könne.

Auch eine Gefahr im Luftverkehr

Doch nicht nur für die Natur werden die Fluggeräte zur Gefahr, auch in der Luftfahrt kam es in der Vergangenheit bereits zu mehreren Zwischenfällen im Zusammenhang mit Drohnen. Immer wieder fliegen sie in die Nähe von Flugzeugen und Helikoptern, das Risiko von Kollisionen steigt. Im Gespräch mit «Bluewin» bestätigte Urs Holderegger, Kommunikationschef beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), 2018 die steigende Gefahr: «Allein im Jahr 2017 hatten wir rund 40 Meldungen von Piloten oder den Verantwortlichen in den Flughafen-Towern. Die Sichtungen und damit das Problem haben deutlich zugenommen.» Drohnen kämen vor allem auch Passagierflugzeugen sehr nahe. «Wird das Gerät in ein Triebwerk des Flugzeuges gezogen, kann das massive Schäden anrichten.»



Bei aller Gefahr sollten allerdings auch die Vorteile der unbemannten Flugobjekte nicht unberücksichtigt bleiben. So können Drohnen dabei helfen, während der Heuernte Rehkitze vor dem Mähtod zu bewahren. Durch den erstmaligen Drohnen-Einsatz konnten im Kanton Appenzell Innerrhoden Anfang Juni dieses Jahres innerhalb von nur fünf Tagen knapp 60 Kitze gerettet werden. Auch vermisste Personen wurden bereits mittels Drohneinsatz und Wärmebildkamera aufgespürt.

Drohnenpiloten drohen Busse von 150 Franken

Im Alpstein überwiegen dennoch die negativen Aspekte. Das nun erlassene Drohnen-Verbot soll schon ab der nächsten Wandersaison gelten. Ruedi Ulmann räumt ein, dass Ausnahmen zu Rettungs- und Suchzwecken weiterhin zugelassen werden. Wer trotzdem unerlaubt mit einer Drohne in den Luftraum eindringt, muss mit Bussen bis zu 150 Franken rechnen.

Ab Juni 2020 wird es ausserdem einheitliche EU-Regelungen zum Betreiben von Drohnen geben, die Schweiz wird entsprechende Bestimmungen übernehmen. Neben einer Registrierungspflicht für Drohnen von mehr als 250 Gramm sowie kleineren Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind, gilt dann auch ein Mindestalter von 16 Jahren für Drohnenpiloten.



Bereits jetzt schreibt das Bazl Regeln für den Betrieb von Drohnen vor. So ist ein automatisierter Flug im Sichtbereich des Piloten nur erlaubt, wenn er jederzeit in die Steuerung eingreifen kann. Innerhalb von Jagdzonen oder Schutzgebieten für Wasser- und Zugvögel ist das Fliegen verboten. Auch dürfen Drohnen nicht näher als fünf Kilometer von Flughafen-Pisten fliegen gelassen werden.

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