EU-Steuertransparenz EU-Finanzminister nehmen Schweiz noch nicht von grauer Liste

SDA

10.6.2019

Noch steht die Schweiz auf der grauen EU-Liste der Steiueroasen. Das soll sich bald ändern. (Symbolbild)
Noch steht die Schweiz auf der grauen EU-Liste der Steiueroasen. Das soll sich bald ändern. (Symbolbild)
Bild: Keyston/Martin Ruetschi

Die Schweiz steht weiterhin auf der grauen EU-Liste der Steueroasen — trotz dem bereits erfolgten Ja zur AHV-Steuervorlage. Grund dafür sind prozedurale Gründe, denn als erstes muss die in der EU für Steuerfragen zuständige Arbeitsgruppe die Streichung der Schweiz von der Liste vorschlagen. 

Nach einem Ja zur AHV-Steuervorlage werde die Schweiz von der grauen EU-Liste der Steueroasen gestrichen, hatte die EU versprochen. Doch beim nächsten Treffen der EU-Finanzminister am kommenden Freitag steht die Schweiz nicht auf der Agenda.

Noch am Tag der Abstimmung vom 19. Mai forderte Bundespräsident Ueli Maurer, dass die Schweiz nun von der grauen EU-Liste gestrichen wird. Sie habe jetzt ein Steuersystem, «das mit der OECD und der EU kompatibel ist», sagte er vor den Medien in Bern. Gemäss Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) soll das «so schnell als möglich» geschehen.

Ende 2017 hatte die EU eine schwarze und eine graue Liste von Steuerparadiesen ins Leben gerufen. Auf die schwarze Liste kamen nicht kooperative Länder, auf die graue Liste Staaten, die gegenüber der EU Zusagen gemacht hatten, Änderungen an ihren Steuerpraktiken vorzunehmen — wie die Schweiz.

Doch trotz des positiven Abstimmungsresultats — 66,4 Prozent der Stimmberechtigten sagten Ja zur AHV-Steuervorlage — steht die Streichung der Schweiz von der grauen Liste nicht auf der Agenda des EU-Finanzministertreffens am Freitag in Luxemburg.

Keine politischen Gründe

Mehrere EU-Diplomaten versicherten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA aber, dass keine politische Absicht dahinter steckt, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen. Es stünden vielmehr rein prozedurale Gründe dahinter.

Denn als erstes muss die in der EU für Steuerfragen zuständige Arbeitsgruppe die Streichung der Schweiz von der Liste vorschlagen. Zwar tagte diese Arbeitsgruppe einen Tag nach der Volksabstimmung. Man habe aber damals das Abstimmungsresultat lediglich «zur Kenntnis genommen», sagte eine EU-Diplomatin. Denn die Schweiz müsse noch das neue Gesetz in Kraft setzen, bevor man seitens der EU aktiv werden könne.

Laut SIF wird der Bundesrat das Gesetz bald auf den 1. Januar 2020 offiziell in Kraft setzen. Tut er dies bis Anfang Juli, könnte die zuständige EU-Arbeitsgruppe an ihrem Treffen am 5. Juli die Streichung der Schweiz von der grauen Liste empfehlen. Aufgrund der Sommerpause dürften die EU-Finanzminister dann voraussichtlich im Oktober darüber entscheiden.

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