Schweiz - EU EU will die Börsenäquivalenz nicht verlängern

aka/SDA

18.6.2019

Druck auf die Schweiz steigt: Die EU will die Börsenäquivalenz vorerst nicht verlängern.
Druck auf die Schweiz steigt: Die EU will die Börsenäquivalenz vorerst nicht verlängern.
Bild: Keystone

Die EU hat zur Börsenäquivalenz noch keine Entscheide gefällt. Das bedeutet: Brüssel will die Börsenäquivalenz vorerst nicht verlängern. Warum das die Schweizer Börse in Bedrängnis bringen könnte.

Die EU hat den Entscheid getroffen, nicht zu entscheiden. Das bedeutet für die Schweiz, dass die befristete Börsenäquivalenz nicht verlängert wird. Diese läuft Ende Monat aus. 

Die EU-Kommission hat am Dienstag an ihrer Sitzung über die Beziehung Schweiz–EU diskutiert. Dabei habe man «einen Mangel an Fortschritt» beim Rahmenabkommen festgestellt, sagte EU-Vizepräsident Maros Sefcovic.

EU: «Wir haben unser Bestes gegeben»

Man sehe «keinen Bedarf, eine Entscheidung zu treffen». Er betonte, es habe «unzählige, unzählige Verhandlungen» mit der Schweiz gegeben. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker habe 23 Mal persönlich mit vier Schweizer Bundespräsidenten gesprochen.



Es habe 32 Verhandlungsrunden gegeben und EU-Kommissar Johannes Hahn könne wohl kaum zählen, wie oft er mit Schweizer Vertretern gesprochen habe. Dies zeige wohl deutlich: «Wir haben unser Bestes gegeben.» Dennoch blieben die Türen für die Schweiz bis zum Ende des Mandats der aktuellen Kommission offen. Dieses endet offiziell am 31. Oktober.

Fünf Tage Zeit für Entscheid

In einem letzte Woche adressierten Brief an den Bundesrat hatte sich EU-Kommissionspräsident Juncker bereit erklärt, über Präzisierungen beim Rahmenabkommen zu reden. Gleichzeitig hatte er aber Bern zeitlich unter Druck gesetzt. Am 18. Juni wolle die EU-Kommission das Verhältnis Schweiz-EU diskutieren und Bilanz ziehen, hiess es im Brief.

Doch noch ist es nicht zu spät für eine Verlängerung der Börsenäquivalenz. Denn gemäss Informationen der EU-Kommission könnten die Mitgliedstaaten innert fünf Tagen einen Entscheid dazu fällen. Dazu bräuchten sie aber eine positive Empfehlung der EU-Kommission.

Wie geht es nun weiter?

Im Dezember 2017 hatte die EU die Äquivalenzanerkennung für die Schweiz erstmals nur befristet gewährt und deren Verlängerung an Fortschritte bei den Verhandlungen zum Rahmenabkommen geknüpft. 2018 war diese erneut verlängert worden – bis 30. Juni diesen Jahres.

Nach der ersten befristeten Verlängerung hatte der Bundesrat Massnahmen für den Fall beschlossen, dass die EU die Anerkennung der Börsenäquivalenz nicht mehr verlängert.

Konkret wird eine neue Schweizer Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze eingeführt, die Schweizer Aktien zum Handel zulassen. In diesem Fall würden EU-Handelsplätze diese Anerkennung nicht erhalten.

Börsenäquivalenz – was ist das überhaupt?

Anerkennt die EU die Schweizer Börsengesetze nicht weiterhin als gleichwertig, würden Aktienhändler und Investoren aus der EU vom Schweizer Handelsplatz abgeschnitten. Konkret: Investoren, die beispielsweise in Frankfurt sitzen, könnten keine Aktien mehr an der Schweizer Börse kaufen. Warum das ein Problem wäre? Ganz einfach wegen des Geldes: Schweizer Aktien in der Schweiz sind günstiger als an einer ausländischen Börse. 

Die Börse ist eminent wichtig für den Kapitalmarkt. Ohne Börsenäquivalenz riskiert die Schweizer Börse, Handelsvolumen zu verlieren. Und so auch Einnahmen.

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