Vermeintlicher Whistleblower Falscher Pfleger muss wegen Vorwürfen gegen Walliser Heim vor Gericht

zis

18.3.2024

Der Mann muss wegen zahlreicher Vorwürfe vor Gericht. (Symbolbild)
Der Mann muss wegen zahlreicher Vorwürfe vor Gericht. (Symbolbild)
sda

Ein Mann hat im Jahr 2020 schwere Anschuldigungen gegen ein Unterwalliser Pflegeheim erhoben. Nun muss er vor Gericht – die Vorwürfe sind wohl falsch und der Mann hätte gar nicht als Pfleger arbeiten dürfen.

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  • Im Unterwallis kommt es Ende April zu einem grossen Gerichtsprozess gegen einen falschen Pfleger.
  • Dieser gab sich als Whistleblower aus und prangerte ein Alters- und Pflegeheim wegen mutmasslicher Misshandlungen an.
  • Die Vorwürfe stellten sich nach mehreren Untersuchungen als falsch heraus.
  • Später kam heraus, dass der Mann gar nicht hätte als Pfleger arbeiten dürfen.

Ein Bericht des Westschweizer Fernsehens «RTS» im Jahr 2020 schlug hohe Wellen. Ein vermeintlicher Whistleblower prangerte ein Unterwalliser Alters- und Pflegeheim an, wegen mutmasslicher Misshandlungen. Nun kommt es zum Gerichtsprozess – gegen den Mann. Denn die Anschuldigungen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sind vermutlich falsch. 

Wie der «Walliser Bote» (Bezahlartikel) gestützt auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft schreibt, soll der Mann wegen falscher Anschuldigung, Verleumdung, übler Nachrede und Irreführung der Justiz verurteilt werden. Bereits 2023 kam eine administrative Untersuchung des Kantons zum Schluss, dass dem Heim keine Verfehlung nachgewiesen werden kann. Auch die Walliser Generalstaatsanwaltschaft entlastete in einer separaten Untersuchung das Heim ebenfalls. 

Doch die Geschichte geht noch weiter: Kurz nach der «RTS»-Ausstrahlung konnte der «Walliser Bote» gemeinsam mit der Westschweizer Zeitung «Le Nouvellist» aufdecken, dass der Mann seine Diplome gefälscht hatte. So soll der Mann keine Ausbildung im Pflegebereich haben, auch die notwendigen Zeugnisse habe er nie vorweisen können. Über ein halbes Dutzend mutmasslich gefälschter Diplome wies der Mann vor.

Deshalb muss sich der Mann weiter auch wegen mehrfacher Urkundenfälschung, des Erschleichens falscher Beurkundungen, der Fälschung von Ausweisen und amtlicher Zeichen im In- und Ausland verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Zwei Dutzend Anklagepunkte

Daneben steht der Mann auch wegen Verstössen gegen die Gesundheitsgesetze des Kantons und des Bundes, das Medizinalberufegesetz und das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte vor Gericht. Denn mit seinen gefälschten Diplomen habe der Mann medizinische Eingriffe durchgeführt, für die er nicht befugt gewesen sei und nicht über die erforderliche Ausbildung verfügt habe. 

Insgesamt muss sich der Mann wegen zwei Dutzend Anklagepunkten vor Gericht verantworten, schreibt der «Walliser Bote». Auch die Ehefrau muss sich in mindestens einem Fall der Justiz stellen.

Ausserdem, so die Zeitung weiter, beschuldigt die Staatsanwaltschaft den früheren Anwalt des Mannes wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses, Anstiftung zur Irreführung der Justiz und Anstiftung zur qualifizierten Verleumdung. Laut dem Beschuldigten soll der Anwalt ihn dazu angestiftet haben, anonyme Briefe an das Heim und seine Führungskräfte zu schreiben. Der Anwalt reichte wegen dieser Vorwürfe Anzeige gegen den Mann ein. 

Die Staatsanwaltschaft so schreibt es der «Walliser Bote», scheint davon ebenfalls nicht überzeugt. Sie erhebt deswegen alternative Anklage – sollte der Mann gelogen haben und der Anwalt unschuldig sein, soll sich der Mann zusätzlich zu den bereits genannten Anklagepunkten weiter wegen falschen Anschuldigungen in sieben Fällen und Irreführung der Rechtspflege verantworten. 

Welche Strafe die Staatsanwaltschaft beantragt, ist noch unklar. Sie will diese erst währen der Hauptverhandlung verlesen. Diese findet Ende April statt. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.