Autobahn-Schleicher im VisierFDP-Nationalrat fordert Klarheit, was beim Rechtsvorbeifahren gilt
twei
6.1.2024
Rechtsvorbeifahren ist auf der Autobahn seit 2021 in gewissen Fällen erlaubt. FDP-Nationalrat Beat Walti findet die Regelungen aber zu schwammig: Beim Bundesrat blitzt er mit seinem Vorstoss aber ab.
twei
06.01.2024, 21:00
06.01.2024, 22:15
twei
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Rechts vorbeifahren ist auf Schweizer Autobahnen seit einigen Jahren erlaubt – zumindest bei Stau, stockendem Kolonnenverkehr oder einem Unfall.
Für FDP-Nationalrat Beat Walti fehlt es allerdings an klaren Regelungen, etwa was den Unterschied zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen angeht.
Deshalb fordert Walti eine Klarstellung dieser Regel. Beim Bundesrat stösst er mit seinem Vorstoss aber auf taube Ohren.
Im Sommer 2018 war die Zufriedenheit bei Thierry Burkart gross. Sein Vorstoss, das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen zuzulassen, wurde damals vom Parlament für gut befunden. Von der neuen Regelung erhoffte sich der heutige FDP-Präsident «Rechtssicherheit und mehr Kapazität auf der Nationalstrasse».
Heute scheint die Euphorie über die Regel, die seit 2021 in Kraft ist, aber verflogen zu sein. Das zumindest legt die jüngste Kritik von Burkarts Parteikollege Beat Walti nahe, über die der «Blick» am Samstag berichtet. Dem Zürcher Nationalrat geht die Regelung nicht weit genug. Es sei Nachbesserung nötig.
Derzeit gilt: Rechtsvorbeifahren ist ein legitimes Mittel, sofern Stau, stockender Kolonnenverkehr oder ein Unfall auf der linken oder mittleren Spur gegeben ist. Nur dann sei ein Passieren auf der rechten Seite «mit gebotener Vorsicht» erlaubt. Wieder auf die linke Fahrbahn zu wechseln, was einem Überholvorgang gleichkommen würde, ist indes untersagt.
«Macht das Sinn?»
Laut Walti fehlt es allerdings einerseits an der Differenzierung zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen, andererseits sei nicht klar festgelegt, was eine Kolonne sei. Insbesondere ein Beispiel verärgert den Politiker, er spricht laut «Blick» gar von einer «Absurdität».
«Wenn ein einzelner ‹Schleicher› auf der linken Spur fährt, darf man eigentlich nicht rechts vorbeifahren. Wenn der Schleicher aber zwei bis drei Autos hinter sich hat, und Sie kommen als Nummer 4, dann dürfen Sie die ‹Kolonne› mit konstantem Tempo rechts passieren», erklärt Walti. «Macht das Sinn?»
Wer die Regelung falsch interpretiert, den erwarten hohe Bussen. Minimum 250 Franken werden fällig, wenn der Tatbestand des Rechtsüberholens erfüllt ist. Geraten andere Verkehrsteilnehmende in Gefahr, drohen gar eine Verzeigung und der Fahrausweisentzug.
Ein weiterer Kritikpunkt von Beat Walti: Von Kanton zu Kanton werde die Vorschrift anders gehandhabt.
Bundesrat erteilt Waltis Vorstoss eine Absage
Die Statistik gibt dem FDP-Mann zumindest in Teilen recht: Der «Blick» zitiert Zahlen des Bundesamts für Strassen (Astra), denen zufolge 70 Prozent der Autofahrenden permanent auf der linken oder mittleren Spur fahren, ohne die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auszureizen. Solche «Schleicher» provozierten wiederum Auffahrunfälle.
Unter anderem, um diese zu verhindern, forderte Watli den Bundesrat auf, Nachbesserungen vorzunehmen. Allerdings scheint er damit auf taube Ohren zu stossen. Vom Bundesrat heisst es: «Nach Kenntnis des Bundesrats hat sich die Regelung bisher bewährt und weder die Verkehrssicherheit noch die Rechtssicherheit beeinträchtigt.»
Trotz der Zurückweisung will der FDP-Nationalrat dranbleiben. «Ich denke, eine klarere Regelung ist möglich und wäre sinnvoll», betont Walti. Deswegen wolle er sich nun an die Verwaltung wenden.