AltersvorsorgeGrosse Kammer will keinen BVG-Rentenzuschlag für alle
bo, sda
8.12.2021 - 11:08
Der Nationalrat hat am Mittwoch das Kernelement des Sozialpartner-Kompromisses aus der BVG-Reform herausgebrochen. Er will zur Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes lediglich gezielt einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen einen Rentenzuschlag auszahlen.
bo, sda
08.12.2021, 11:08
08.12.2021, 12:41
SDA
In der Gesamtabstimmung kurz vor Mittag hiess der Nationalrat als Erstrat die BVG-Reform mit 126 zu 66 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Dagegen stimmten die Fraktionen der Grünen und der SP, die sich ohne Erfolg für den Kompromiss der Sozialpartner von 2019 stark machten. Auch der Bundesrat trat für diese Lösung ein. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.
Beim Kernstück dieser BVG-Revision entschied grosse Kammer zuvor mit 125 zu 64 Stimmen bei drei Enthaltungen, dass die ersten fünf Jahrgänge maximal 2400 Franken Kompensation pro Jahr erhalten sollen, die zweiten fünf Jahrgänge maximal 1800 Franken und die letzten fünf Jahrgänge noch 1200 Franken. Davon würden 35 bis 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in dieser Altersspanne profitieren. Den Bund kostet dieses Modell rund 800 Millionen Franken.
Damit sprach sich der Nationalrat auch gegen den Vorschlag der Grünliberalen aus. Diese schlugen eine Übergangsgeneration von 20 statt 15 Jahren vor. Der Zuschlag hätte demnach von Jahrgang zu Jahrgang stufenweise von 200 auf 10 Franken pro Monat sinken sollen und wäre nur an Versicherte mit einem Altersguthaben bis zu einer halben Million Franken gegangen. Dieses Modell würde etwa 70 Prozent der Rentner erfassen.
Die Gewerkschaften haben bereits mit dem Referendum gedroht, sollte der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelte Kompromiss im Parlament scheitern. Beobachter gehen davon aus, dass der Ständerat deshalb wohl die Rentenzuschläge etwas ausbaut, um die Chancen der Reform an der Urne zu erhöhen.
Keine Zuschläge für alle Neurentner
Der Sozialpartner-Kompromiss vom Sommer 2019 sieht die Senkung des Umwandlungssatzes von heute 6,8 auf künftig 6 Prozent vor. Das heisst, dass pro 100’000 Franken Alterskapital jährlich 6000 statt 6800 Franken Rente ausbezahlt werden. Dass dieser Satz sinken muss, ist unbestritten.
Diese Kröte schlucken die Gewerkschaften allerdings nur, weil die Arbeitgeber gleichzeitig in Zuschläge für alle Neurentner eingewilligt haben, um die tieferen Renten auszugleichen. Auch der Bundesrat stellte sich in der Folge hinter den Kompromiss. Der Kompromiss würde 1,7 Milliarden Franken kosten, rund doppelt soviel wie der beschlossene Mechanismus.
Dieses Modell mit der Kompensation für alle bringe eine schnelle Verbesserung der Situation für alle, sagte der Waadtländer SP-Nationalrat und und Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), Pierre-Yves Maillard (SP/VD). Das Modell der Kommissionsmehrheit dagegen werde «massivste Rentenverluste für viele» zur Folge haben, sekundierte Parteikollegin Barbara Gysi (SP/ZH).
Unerwünschte Umverteilung
Der Kompromiss der Sozialpartner ist allerdings umstritten, weil er die im Prinzip in der zweiten Säule nicht gewünschte Umverteilung der Mittel von den Erwerbstätigen zu den Rentnern quasi auf längere Zeit zementieren würde. Die bürgerliche Mehrheit im Rat zielt mit ihrem Vorschlag deshalb darauf ab, die Umverteilung in Milliardenhöhe zumindest zu begrenzen.
Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) zeigte sich überzeugt, dass diese Vorlage am Schluss auch vor dem Volk bestehen werde. Der beschlossenen Mechanismus für die 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration sei nachvollziehbar. Zudem müssten sich auch die Versicherer mit ihren Reserven an der Finanzierung beteiligen.
Der Kompromiss der Sozialpartner weite die Umverteilung noch aus. Ein solches Umlageverfahren habe in der zweiten Säule jedoch nichts verloren, erklärte Regine Sauter (FDP/ZH). «Wie wollen sie einer 30-jährigen Verkäuferin erklären, dass sie Zuschläge für heute gut situierte Rentner bezahlt, das ist nicht sozial», meinte sie an die Adresse der Ratslinken.
«Einziges tragfähiges Modell»
Für Gesundheitsminister Alain Berset ist der Sozialpartner-Kompromiss indes das «einzige tragfähige Modell», weil sich hier Kreise mit unterschiedlichen Interessen zusammengerauft hätten. Der Unterschied zwischen diesem Modell und jenem der siegreichen Kommissionsmehrheit sei «immens».
Dem widersprach Albert Rösti (SVP/BE). Die Kommission sei dem Bundesrat entgegengekommen. So habe sie dessen Kompensationsbeiträge eingesetzt für die Übergangsgeneration. Sie sei nur einfach gegen das Giesskannenprinzip und die Fristlosigkeit. Mit der Beschränkung profitierten nur jene, die effektiv einen Rentenverlust erlitten durch die Senkung des Umwandlungssatzes. «Am Schluss hat niemand eine tiefere Rente», so Rösti.
Sparen bereits ab 20 Jahren
In der Detailberatung am Mittwoch lehnte der Nationalrat sämtliche Minderheitsanträge aus deren Reihen der Ratslinken ab, mit einer Ausnahme. Mit der Mithilfe der Mitte-Fraktion strich er mit 112 zu 80 Stimmen einen Artikel aus der Vorlage, der zusätzliche Steuerabzüge für Einzahlungen in die dritte Säule (Vorsorge 3a) einbauen wollte.
In diese Vorlage dürfe man nicht Steueroptimierungen für Bessergestellte implementieren, so Ruth Humbel (Mitte/AG). Zudem würde das zu Steuerausfällen von 340 Millionen Franken bei den Kantonen führen, sagte Berset.
Bereits am Dienstag hatte der Nationalrat beschlossen, dass das Sparen fürs Alter bereits mit 20 Jahren statt wie derzeit mit 25 Jahren beginnen soll. Zudem hat er die Eintrittsschwelle beim Jahresverdienst auf 12'548 Franken halbiert.
Weiter hat die grosse Kammer die Versicherungsspanne beim koordinierten Lohn neu zwischen 12'443 und 85'320 Franken Jahreseinkommen festgelegt. Bisher liegt diese zwischen 25'095 und 86'040 Franken.
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