Tierwohl Innerrhoden verbietet Drohnenflüge über dem Alpstein

sda/tafu

20.10.2020

Private Drohnenflüge sind am November über dem Alpstein nicht mehr erlaubt.
Private Drohnenflüge sind am November über dem Alpstein nicht mehr erlaubt.
Bild: Keystone

Um das Tierwohl zu schützen, hat der Grosse Rat eine Revision der Verordnung zum Jagdgesetz verabschiedet. Private Drohnenflüge sind ab 1. November über Alpstein verboten.

Appenzell Innerrhoden verbietet private Drohnenflüge über dem Alpstein. Der Grosse Rat hat am Montag das Verbot in die Jagdverordnung aufgenommen. Ab dem 1. November werden unerlaubte Flüge mit einer Busse von 150 Franken geahndet.

Die Drohnenfliegerei für Fotos und Filmaufnahmen hat stark zugenommen. Immer mehr unbemannte Flugobjekte surren durch das beliebte Wandergebiet im Appenzellerland – zum Ärger von Bergwirten, Wildhütern, Wanderern und Ruhesuchenden. Die Standeskommission (Regierung) hat auf Antrag des Parlaments die kantonale Jagdverordnung mit einem Drohnenflugverbot in den Hotspots ergänzt.



Kein generelles Flugverbot

Der Grosse Rat hat am Montag den Grossratsbeschluss zur Revision der Verordnung zum Jagdgesetz verabschiedet. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 23 Ja- zu 21 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen knapp angenommen. Das Drohnenflugverbot gilt für das Berggebiet im Alpstein und soll das Tierwohl schützen. Umstritten war, dass auch die Modellfliegerei vom Verbot betroffen ist.



Ein generelles Flugverbot ist nicht vorgesehen. Drohnenflüge für den Katastrophen- und Personenschutz, für die Bewirtschaftung des Gebiets oder zu wissenschaftlichen Zwecken können vom Verbot ausgenommen werden.

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