Kantonales Strassengesetz Kantonsräte wollen Zürich und Winterthur entmachten

dor

7.12.2018

Die Kompetenzen der Städte Städte Zürich und Winterthur bei Strassenfragen wie Tempo 30 soll eingeschränkt werden. 
Die Kompetenzen der Städte Städte Zürich und Winterthur bei Strassenfragen wie Tempo 30 soll eingeschränkt werden. 
Bild: Keystone/Christian Beutler

Die Städte Zürich und Winterthur sollen nicht mehr selbst über Massnahmen wie Tempo 30 oder den Abbau von Spuren auf Hauptstrassen bestimmen dürfen. Kantonsräte haben einen entsprechenden Vorstoss lanciert.

Tempo 30, Abbau von Spuren und andere Bemühungen von Zürich und Winterthur, mit denen die Bürger vor Lärm geschützt werden sollen – all das ist den Bürgerlichen ein Gräuel, weil die Städte damit angeblich die Autofahrer an den Stadtgrenzen stoppen wollen. Nun wollen verschiedene Kantonsräte offenbar die Kompetenzen der beiden Städte, die in Strassenfragen seit 1981 einen Sonderstatus haben, einschränken.

Wie der «Tages Anzeiger» berichtet, hat die Verkehrskommission des Kantonsrats (Kevu) mehrere parlamentarische Initiativen behandelt, die das kantonale Strassengesetz ändern wollen. Mit neun zu sechs Stimmen wurden dem Bericht zufolge die beiden zentralen Vorstösse angenommen. Dafür hätten sich SVP, FDP, CVP, BDP und EDU ausgesprochen, dagegen SP, GLP, Grüne und EVP.

Der «schärfste Vorstoss» stammte laut «Tages-Anzeiger» aus der Feder von Jürg Trachsel (SVP, Richterswil), der heute kantonaler Ombudsmann ist. Er wollte zusammen mit Rico Brazerol (BDP, Horgen) und Heinz Kyburz (EDU, Männedorf) den beiden Grossstädten alle Kompetenzen auf den Hauptstrassen entziehen. Die Kevu habe das Vorhaben übernommen, aber abgemildert.

Der zweite Hauptvorstoss sei von Alex Gantner (FDP, Maur), Marcel Lenggenhager (BDP, Gossau) und Thomas Vogel (FDP, Illnau-Effretikon) gekommen. Deren Stossrichtung war dieselbe: Die Kompetenzen zwischen den Städten und dem Kanton sollen neu geregelt werden. Konkret sollte der Kanton neu bei Strassenbauvorhaben von über sechs Millionen Franken den Lead haben. Dasselbe gilt für Strassenprojektierungen, welche 300'000 Franken übersteigen.

Keine Stellungnahme der betroffenen Städte

Die Regierungen der betroffenen Städte Zürich und Winterthur wollten beim jetzigen Stand des Geschäfts keine Stellung beziehen, schreibt der «Tages-Anzeiger».

Gantners Vorstoss entspricht weitgehend einer Vorlage aus dem Jahr 2010, die 2011 scheiterte. Die Neuauflage des Anliegens kommt voraussichtlich nach den Wahlen im Frühling 2019 ins Ratsplenum, heisst es weiter.

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