Neue Provisionsvereinbarung Bald drohen Krankenkassen 500'000 Franken für Werbeanrufe

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5.2.2019

Die Schweizer Krankenversicherer wollen eine allgemeingültige Branchenregelung, was Werbeprovisionen und Werbeanrufe betrifft.
Die Schweizer Krankenversicherer wollen eine allgemeingültige Branchenregelung, was Werbeprovisionen und Werbeanrufe betrifft.
Bild: Archiv

Werbeanrufe von Krankenkassen sollen bald ein Ende haben. Die Wechselwerbung per Telefon soll verboten werden – bei Verstoss drohen hohe Bussen von bis zu 500'000 Franken.

Wer kennt sie nicht, die nervigen Werbeanrufe von Krankenkassen, die einen zum Wechsel bewegen wollen. Damit könnte nun Schluss sein. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, naht ein Verbot der Kassenanrufe. 

Der Bundesrat hat demnach einstimmig eine ensprechende Motion verabschiedet, die auch eine Deckelung der Provisionen in der Grundversicherung vorsieht. Für diese Provisionen an externe Vermittler gaben die Kassen bislang viele Millionen Franken aus – 2017 allein für die Grundversicherung laut Bundesamt für Gesundheit etwa 43,3 Milionen. Das waren 37 Prozent mehr als 2016.

Im Bereich der freiwilligen Zusatzversicherungen können die Zahlen nur geschätzt werden. Man geht von 400 Millionen Franken aus, die von den Anbietern hier für Provisionen ausgegeben wurden. Die neuen Regelungen sollen dem ein Ende bereiten. 



Druck durch TV-Format

Befürwortet wird der Vorstoss von den Krankenversicherern und ihren beiden Verbänden Santésuisse und Curafutura, wobei der Bundesrat mit den Änderungen Branchenvereinbarungen zur Allgemeingültigkeit verhelfen würde. Mitte Februar will die Gesundheitskommission des Nationalrats die Motion behandeln.

Gehandelt hatte man auf den Druck von Medien hin: Die TV-Sendung «Kassensturz» hatte über den Berner Versicherer Visana berichtet, der 250 Franken für die Anwerbung eines neuen Kunden in der Grundversicherung zahlte – und damit fünfmal so viel wie in der Branchenvereinbarung festgelegt.  Allerdings: Visana hatte die Vereinbarung der Santésuisse gar nicht unterzeichnet.

Was folgte, war eine neue Vereinbarung zwischen Assura, Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, Swica und Visana, die 150 Franken Höchstprovision für die Grundsicherung vorsah. Die Gesundheitskommission jedoch habe «unmissverständlich» deutlich gemacht, der Betrag zu hoch sei, so ihr Präsident Joachim Eder (FDP). «Das ist eine Verdreifachung gegenüber heute. Das geht nicht.»



Nach Informationen des «Tages-Anzeigers» liegt die Obergrenze nun bei unter 100 Franken. Im Gespräch mit der Zeitung bedauerte Eder jedoch, dass sich Höchstgrenzen nur für die Grundsicherung festlegen liessen: «Wir mussten berücksichtigen, dass die Wettbewerbskommission zu einer solchen Regelung im Bereich der Zusatzversicherungen ihr Veto einlegte.»

Stephan Dozio, Leiter des Bereichs Gesundheitswesen bei der Wettbewerbskommission, sagte: «Im Bereich der Zusatzversicherungen, deren Abschluss freiwillig ist, sollte den untereinander im Wettbewerb stehenden Krankenversicherern überlassen werden, wie viel Geld sie für die Akquisition von Neukunden ausgeben oder wie sie dafür am Telefon werben wollen.»

Bei den Verbänden der Krankenkassen unterstützt man den Vorschlag des Ständerats. Bei Santésuisse stellt man zudem klar, dass auch eine Provisionsobergrenze für die Zusatzversicherungen notwendig sei. Man hoffe, dass der Nationalrat dahingehend noch nachbessere.

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Hohe Bussen drohen

Ein Verbot lästiger Werbeanrufe soll laut Ständerat hingegen klar für beide Zweige der Krankenversicherer gelten. «Damit haben wir Nägel mit Köpfen gemacht», so Eder. Auch durch eine Änderung des Fernmeldegesetzes, die noch vom Nationalrat angenommen werden muss, wolle man verhindern, dass etwa Krankenkassen durch derlei Anrufe profitieren.

Des Weiteren verlangt der Ständerat eine Grundausbildung für Vermittler von Versicherungen. Externe Aquisiteure sollen der geplanten Branchenvereinbarung nach bei der entsprechenden Firma registriert sein oder ein Gütesiegel der Branche besitzen.

Stimmt der Nationalrat dem Gesamtpaket zu, hat der Bundesrat zwei Jahre Zeit, einen Erlass zu erarbeiten. Danach müssen sich die Krankenkassen bindend an die Branchenvereinbarung halten. Wird dagegen verstossen, sollen die Kassen laut Insiderinformationen des «Tagesanzeigers» in der Grundversicherung Bussen bis zu 100'000 und in der Zusatzversicherung bis zu 500'000 Franken zahlen.

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