Anklage wegen Nötigung Klimakleber Max Voegtli vor Gericht schuldig gesprochen

euc

29.8.2023

Hier klebt Max Voegtli auf der Strasse. 
Hier klebt Max Voegtli auf der Strasse. 

Im Jahr 2022 klebte sich Max Voegtli auf die Strasse und an ein Gemälde. Nun musste er sich vor Gericht verantworten. Er wurde schuldig gesprochen.

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  • Klimakleber Max Voegtli muss sich vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.
  • Die Anklage lautet auf Nötigung. 
  • Der Klimakleber verzichtet auf einen Anwalt und verteidigt sich selbst.
  • Es geht um zwei Aktionen im Jahr 2022. Nun wurde er schuldig gesprochen.

Der Klimakleber Max Voegtli verantwortet sich vor dem Bezirksgericht Zürich. Er ist wegen Nötigung angeklagt, es geht heute um zwei Aktionen im Jahr 2022.

Beim Prozess stehen zwei Taten im Zentrum, erklärt Richter Hug. Einerseits geht es um eine Blockade der Strasse am Utoquai in Zürich am 14. Oktober 2022. Andererseits geht es um eine Klebe-Protestaktion im Zürcher Kunsthaus vom 11. September 2022.

«Bin eine Person, die eigentlich nicht gerne Regeln bricht»

Vor Richter Rudolf Hug sagt Voegtli: «Ich bin eine Person, die eigentlich nicht gerne Regeln bricht. Wegen einer Notfallsituation habe ich mich entschieden, solche Aktionen durchzuführen.»

Zur Aktion im Kunsthaus Zürich vom 11. September 2022 – damals hatte Voegtli seine Hand an den Holzrahmen des Bildes «Alpweiden» von Giovanni Segantini geklebt – sagt er: «Ich weiss nicht, ob es eine Sachbeschädigung gab.» Eine Rechnung des Kunsthauses sei jedoch bereits bezahlt worden. Laut Strafbefehl betrug der Sachschaden rund 2100 Franken.

Geldstrafe gefordert

Voegtli verteidigt sich, mittels einer Aufzählung von Nachrichten über Klimakatastrophen wie Überschwemmungen, Hitzewellen und deren Auswirkungen sowie Meldungen über Hitzerekorde. Er betont, dass er aus Protest handelt, da Millionen von Menschen aufgrund der Klimakrise ihr Leben verlieren werden. Er äussert sich jedoch nicht zu den konkreten Vorwürfen.

Die Staatsanwaltschaft fordert laut «Blick» eine Verurteilung wegen Nötigung und Sachbeschädigung. Sie beantragt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken. Zudem solle Max Voegtli Gebühren von 1500 Franken bezahlen.

Klimakleber ist schuldig

Der Forderung der Staatsanwaltschaft wurde stattgegeben. Voegtli ist laut Urteil schuldig der Nötigung, der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, und der Sachbeschädigung. Der Klimakleber wird verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken. Insgesamt muss er zusätzlich 3000 Franken Prozesskosten tragen.