Nationalrat Kommission gegen vollen Teuerungsausgleich für Rentner 

SDA, gbi

27.2.2023 - 16:26

Wegen der gestiegenen Lebensunterhaltskosten sollen Rentnerinnen und Rentner dieses Jahr mehr Geld erhalten – eigentlich. Doch das Thema ist umstritten. (Symbolbild)
Wegen der gestiegenen Lebensunterhaltskosten sollen Rentnerinnen und Rentner dieses Jahr mehr Geld erhalten – eigentlich. Doch das Thema ist umstritten. (Symbolbild)
Keystone

Sollen Rentner*innen von AHV und IV den vollen Teuerungsausgleich erhalten? Darüber wird im Parlament hitzig gestritten. Eine knappe Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission votierte nun dagegen. 

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Vollständige Anpassung an die Teuerung bei den AHV- und IV-Renten – mit dieser Gesetzesänderung befasst sich am Mittwoch der Nationalrat.

Dass Streit dabei programmiert ist, zeigte die Beratung in der vorberatenden Komm Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). 13 ihrer Mitglieder wollen gar nicht erst auf das Geschäft eintreten, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. 11 Kommissionsmitglieder waren demgegenüber dafür, dass sich das Plenum mit der Sache befasst.

Rat entscheidet am Mittwoch

Der Bundesrat hatte die Botschaft zum Teuerungsausgleich vergangene Woche ans Parlament verabschiedet. Er nahm damit Beschlüsse von National- und Ständerat auf. Denn in der Herbstsession hatten beide Räte dafür votiert, dass bei AHV- und IV-Renten sowie Ergänzungsleistungen ausnahmsweise die volle Teuerung ausgeglichen werden solle.

Die Befürworter*innen argumentierten insbesondere mit den gestiegenen Preisen infolge des Kriegs in der Ukraine. Der Bundesrat stellte sich damals gegen die Idee.

Der Nationalrat hiess im September eine Fraktionsmotion der Mitte zum Thema gut – relativ knapp mit 99 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung. Wenig später stimmte der Ständerat zwei Motionen des Solothurner Mitte-Ständerats Pirmin Bischof sowie des früheren St. Galler SP-Ständerats Paul Rechsteiner mit demselben Anliegen zu.

Nationalrat will vollen Teuerungsausgleich bei AHV-Renten

Nationalrat will vollen Teuerungsausgleich bei AHV-Renten

AHV-Rentnerinnen und -Rentner sollen nach dem Willen des Nationalrats im kommenden Jahr den vollen Teuerungsausgleich erhalten. Zudem soll der Bund seinen Beitrag an die Prämienverbilligungen für 2023 vorübergehend um 30 Prozent erhöhen.

21.09.2022

In der bevorstehenden Nationalratsdebatte wird es nun insbesondere darauf ankommen, ob die Allianz zwischen der Ratslinken und der Mitte-Partei weiterhin spielt.

Fünf bis zwölf Franken mehr

Gemäss dem bundesrätlichen Entwurf sollen zu der bereits im Januar vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent 0,3 Prozentpunkte dazukommen.

Das entspricht einer Erhöhung von fünf Franken im Monat für die Minimalrente und von zwölf Franken für die Maximalrente. Die Erhöhung basiert auf der Teuerung von 2,8 Prozent im Jahr 2022.

Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung. Angepasst werden die Renten normalerweise alle zwei Jahre.

Sagt das Parlament Ja zur Änderung des AHV-Gesetzes, kann die zusätzliche Rentenerhöhung frühestens per Anfang Juli ausbezahlt werden. Sie soll dann aber so berechnet werden, dass auch die bereits vergangenen Monate Januar bis Juni damit kompensiert werden. Dafür würden zusätzliche zwei Franken monatlich ausbezahlt.

Die zusätzliche AHV-Rentenerhöhung kostet insgesamt 418 Millionen Franken für die Jahre 2023 und 2024, die IV-Rentenerhöhung 54 Millionen Franken.

Grundsätzlich würde das System des Mischindexes durch die Gesetzesänderung nicht angetastet. Sie soll befristet gelten bis zur nächsten ordentlichen Rentenanpassung im Januar 2025.

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