Untersuchung Druck auf Bundesanwalt Lauber bleibt hoch

SDA

14.5.2019 - 16:03

Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat geben keine Empfehlung zur Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber ab.
Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat geben keine Empfehlung zur Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber ab.
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) geben keine Empfehlung zur Wiederwahl von Michel Lauber ab. Sie wollen aber das Verhältnis zwischen ihm und seiner Aufsichtsbehörde untersuchen.

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) unter Hanspeter Uster hatte am Freitag eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eingeleitet. Gleichentags wurde bekannt, dass dieser bei den GPK eine Aufsichtseingabe gegen die AB-BA eingereicht hatte. Vor den Medien bezeichnete er die Disziplinaruntersuchung als «Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft».

Gestörtes Verhältnis

Die GPK griffen nicht in ein hängiges Disziplinarverfahren ein, schreiben sie in einer Mitteilung vom Dienstag. Die AB-BA müsse ihre Aufsicht unabhängig wahrnehmen können. Die Aufsichtseingabe des Bundesanwalts wollen die GPK behandeln. Zudem haben sie beschlossen, zur Klärung des unterschiedlichen Verständnisses über die Aufsicht eine Inspektion durchzuführen.

Damit solle die Stabilität und Glaubwürdigkeit der Strafverfolgung auf Bundesebene gestärkt werden, heisst es in der Mitteilung. Das Vertrauensverhältnis zwischen der AB-BA und dem Bundesanwalt sei erheblich gestört.

Verzögerungen möglich

Unter Druck ist Lauber wegen informeller Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino. Solche Treffen sind zwar nicht unzulässig, doch hätten sie protokolliert und in den Akten dokumentiert werden müssen. Im Raum steht auch der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung, weil unbeteiligte Dritte teilnahmen.

Gegenüber der Aufsichtsbehörde hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben. Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. Er machte aber geltend, sich nicht an dieses zu erinnern. Laut GPK gibt es derzeit «keine Anhaltspunkte, dass der Bundesanwalt diesbezüglich bewusst nicht die Wahrheit gesagt hätte».

Die nicht protokollierten Treffen könnten aber zu Verzögerungen in den Verfahren führen. Nach Angaben der GPK wurden bereits diverse Ausstandsbegehren gegen den Bundesanwalt und verfahrensführende Staatsanwälte vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona gestellt. Es werde sich zeigen, welche Folgen diese Begehren für die Verfahrensdauer und die Verjährung hätten, heisst es in der Mitteilung.

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