Vor Luzerner Gericht verurteilt Mann bricht Frau beinahe Genick – und schient selbst mit Karton

Sven Ziegler

7.9.2024

Das Gebäude des Luzerner Kriminalgerichts am Alpenquai in Luzern. (Archivaufnahme)
Das Gebäude des Luzerner Kriminalgerichts am Alpenquai in Luzern. (Archivaufnahme)
sda

Ein 30-jähriger Mann aus dem Irak hat seiner Frau beinahe das Genick gebrochen. Nun ist er vom Kriminalgericht Luzern verurteilt worden.

Sven Ziegler

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  • Ein 30-jähriger Mann aus dem Irak hat seiner Frau beinahe das Genick gebrochen.
  • Nun ist er vom Kriminalgericht Luzern verurteilt worden.

Ein 30-jähriger Mann ist vom Luzerner Kriminalgericht wegen massiver häuslicher Gewalt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Der Mann, ein Iraker, hatte seine Frau schwer misshandelt und ihr schwere Verletzungen zugefügt, wie «Zentralplus» berichtet. Zusätzlich wurde er für zehn Jahre aus der Schweiz ausgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.

Die Gewalttaten ereigneten sich in den Jahren 2022 und 2023 in der gemeinsamen Wohnung in Kriens. Im September 2022 kam es zu einem besonders brutalen Vorfall: Der Mann habe seiner Frau beinahe das Genick gebrochen, indem er ihren Kopf und ihr Kinn mit solcher Wucht auf das Bett drückte, bis ein Knacken zu hören war.

Anstatt die Ambulanz zu rufen, improvisierte er eine Schiene aus Karton und einem Tuch für ihren Hals. «Die Schmerzen waren so stark, dass die Frau für zwei Stunden das Bewusstsein verlor», heisst es im Urteil.

Mann streitet Vorwürfe ab

Auch nach der Trennung kam es zu weiteren Angriffen. Anfang 2023 lauerte der Mann seiner Ex-Frau vor ihrer Wohnung auf und griff sie erneut an. Er drohte, sie umzubringen, und versuchte, ihr mit einem Stift in den Hals zu stechen. Als dies misslang, schlug er ihren Kopf mehrmals mit voller Wucht auf den Steinboden, bis sie blutüberströmt liegen blieb. Die Frau musste mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden.

Vor Gericht stritt der Beschuldigte die Vorfälle ab und sprach von «Geistern», die ihn beeinflusst hätten. Ein Gutachten stellte jedoch klar, dass keine schwerwiegende psychische Krankheit vorliegt. Das Gericht deutete seine Aussagen als Versuch, die Verantwortung auf eine mystische Gestalt abzuwälzen, und erkannte in seinem Verhalten stark frauenfeindliche und patriarchalische Denkmuster.