Coronavirus – Schweiz Maskenpflicht ab 30 Personen in St. Gallen

SDA

16.10.2020 - 16:32

Sitzpflicht in der Gastronomie, Maskenpflicht bei Veranstaltungen und ein Verbot von Tanzanlässen: Mit diesen Einschränkungen will die St. Galler Regierung die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen.
Sitzpflicht in der Gastronomie, Maskenpflicht bei Veranstaltungen und ein Verbot von Tanzanlässen: Mit diesen Einschränkungen will die St. Galler Regierung die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen.
Source: Keystone

Der Kanton St. Gallen hat die Vorschriften zum Schutz vor dem Coronavirus verschärft und eine Sitzpflicht erlassen in der Gastronomie. Eine Maskenpflicht wurde angeordnet bei Veranstaltungen, Tanzanlässe werden verboten.

Die Einschränkungen der Kantonsregierung treten ab (dem morgigen) Samstag in Kraft und dauern bis 31. Dezember. Eine Maskenpflicht wurde für sämtliche Veranstaltungen mit über 30 Personen verfügt sowie für das Gastropersonal, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Bei privaten oder öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 30 Personen besteht dann eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann.

Verschärfung möglich

Das Tanzverbot wurde erlassen in Clubs, Diskotheken, Tanzlokalen, Salsaclubs und Bars. Tanzen in Fitnessstudios, Sportvereinen oder Tanzschulen bleibt dagegen erlaubt.

Mit den Einschränkungen wolle die Regierung sicherstellen, dass für alle Personen, die wegen einer Coronavirus-Infektion medizinische Betreuung in einem Spital benötigten, auch genügend freie Betten bereit stünden, hiess es weiter. Falls die Fallzahlen in den kommenden Wochen weiter ansteigen, will die Regierung zusätzliche Einschränkungen erlassen, unter anderem eine allgemeine Maskenpflicht.

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