Keine vorbeugende Haft So will der Bundesrat gegen Terroristen vorgehen

SDA/aka

22.5.2019 - 14:34

Die Polizei soll im Umgang mit terroristischen Gefährdern mehr Möglichkeiten erhalten. Auf eine Präventivhaft für Terrorverdächtige verzichtet der Bundesrat allerdings – es gibt maximal Hausarrest. 

Am Mittwoch hat Justizministerin Karin Keller-Sutter ein neues Gesetz auf den Weg gebracht mit Massnahmen gegen Terrorverdächtige. Die neuen Regeln sollen zum einen dann greifen, wenn die Hinweise zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht ausreichen. Zum anderen soll das Gesetz den Behörden ermöglichen, jemanden nach der Entlassung aus dem Gefängnis weiterhin unter Kontrolle zu haben.

Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Vorlage punktuell ergänzt. Auf die Einführung einer sogenannten gesicherten Unterbringung für terroristische Gefährder verzichtete er aber.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter (li.) und Nicoletta della Valle, Direktorin Fedpol, stellen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus vor.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter (li.) und Nicoletta della Valle, Direktorin Fedpol, stellen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus vor.
Source: KEYSTONE/Peter Schneider

Eine solche hatte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in der Vernehmlassung gefordert. Die Massnahme sei geprüft worden, schreibt der Bundesrat. Sie wäre nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention konform. Im Einvernehmen mit der KKJPD verzichte er deshalb darauf.

Konkrete Anhaltspunkte

Damit bleibt es im Wesentlichen bei den geplanten Massnahmen. Als terroristische Gefährder gelten Personen dann, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben werden.

Als terroristische Aktivität gelten Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch die Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen.

Neuer Haftgrund

Für terroristische Gefährder, die ausgeschafft werden sollen, wollen die Behörden künftig in jedem Fall Ausschaffungshaft anordnen können. Das ist heute nicht immer möglich. Der Bundesrat will für solche Fälle einen neuen Haftgrund schaffen.

Weiter sollen rechtskräftig ausgewiesene Ausländerinnen und Ausländer, die nicht in ihr Heimatland zurückgeschafft werden können, nicht mehr vorläufig aufgenommen werden können. Damit verlieren sie die Möglichkeit zu arbeiten oder die Familie nachzuziehen. Zudem erhalten sie nur noch Nothilfe statt Sozialhilfe.

Die neue Regelung soll sicherstellen, dass terroristische Gefährder mit ausländerrechtlichen Ausweisung nicht bessergestellt werden als Personen mit einer strafrechtlichen Landesverweisung. Diese Neuerung hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung ergänzt.

Meldepflicht und Hausarrest

Vorgesehen sind ferner Massnahmen wie die Pflicht, sich regelmässig bei der Polizei zu melden. Daneben soll die Polizei Gefährdern den Zugang zu einem bestimmten Gebiet oder Rayon verbieten oder ihnen vorschreiben können, ein bestimmtes Gebiet nicht zu verlassen.

Auch an der Möglichkeit des Hausarrests hält der Bundesrat fest, trotz Kritik in der Vernehmlassung. Dieser soll jedoch nur als letztes Mittel in Frage kommen, wenn andere Massnahmen nicht genügen. Zudem soll dafür eine richterliche Genehmigung notwendig sein. Ferner ist ein Ausreiseverbot vorgesehen, verbunden mit der Beschlagnahmung des Passes.

Verdeckte Fahndung

Um Netzwerke von kriminellen Organisationen frühzeitig zu erkennen, soll das Bundesamt für Polizei (fedpol) im Internet und in elektronischen Medien verdeckt fahnden dürfen. Damit würden die Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung verbessert, schreibt der Bundesrat.

Strafrechtliche Instrumente gegen Terrorismus hatte er schon früher ans Parlament geleitet. Auch zur Prävention von Radikalisierung beschloss er Massnahmen. Das neue Gesetz soll nun die Lücke dazwischen füllen. Entstanden ist es noch unter Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Nun ist die neue Justizministerin Karin Keller-Sutter zuständig.

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