Pierre Maudet geht zum Gegenangriff über. Der angeschlagene Genfer Staatsrat hat die Staatsanwaltschaft über seine Anwälte aufgefordert, die Staatsanwälte zurückzuziehen, die das Verfahren gegen wegen seiner umstrittenen Reise nach Abu Dhabi leiten.
Der Antrag auf Ablehnung sei am Mittwochmorgen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen, teilten Maudets Anwälte Grégoire Mangeat und Fanny Margairaz mit. Maudet wirft der Staatsanwaltschaft vor, der Kantonsregierung am 9. Januar Auszüge aus dem Protokoll einer Anhörung übermittelt zu haben. Darin hatte der FDP-Politiker gestanden, sich in er Weise verhalten zu haben, die mit seinem Amt unvereinbar ist.
Nach Ansicht der Verteidiger des Staatsrats könnte die Übermittlung von Dokumenten an die Kantonsregierung eine Amtsgeheimnisverletzung darstellen. Diese Denkweise basiert auf einem Rechtsgutachten von Marc Thommen, Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Die übermittelten Dokumente unterliegen nach dessen Auffassung der Geheimhaltung.
Inakzeptable institutionelle Gewalt
Maudets Anwälte prangern die Übermittlung von Auszügen aus der Anhörung während der Untersuchung scharf an. Sie betrachten es als einen Akt "völlig inakzeptabler institutioneller Gewalt". Nach ihrem Kenntnisstand sei nie ein Antrag auf Aufhebung des Amtsgeheimnisses gestellt worden.
Das Strafverfahren gegen Maudet wird vom ersten Staatsanwalt Stéphane Grodecki geleitet. Letzterer wird bei seiner Tätigkeit vom Generalstaatsanwalt des Kantons Genf, Olivier Jornot, und dem ersten Staatsanwalt, Yves Bertossa, unterstützt.
Maudets Verteidiger drohen, möglicherweise gar noch einen Schritt weiter zu gehen und mehr als eine Ablehnung der zuständigen Staatsanwälte zu verlangen. Sie erwägen eine Übertragung des Verfahrens an eine andere Behörde, ausserhalb des Kantons, oder gar an die Bundesanwaltschaft, wie sie im Communiqué schreiben. Dies, falls die Unparteilichkeit der Genfer Staatsanwaltschaft und die Unschuldsvermutung in diesem Verfahren nicht mehr gewährleistet werden könne.
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