Prozess Mordversuch an Ehefrau - 37-Jähriger zu 16 Jahren Haft verurteilt

SDA

7.5.2018 - 17:36

Weil er versuchte, seine Ehefrau umzubringen, muss ein 37-Jähriger voraussichtlich 16 Jahre in Haft.
Weil er versuchte, seine Ehefrau umzubringen, muss ein 37-Jähriger voraussichtlich 16 Jahre in Haft.
Keystone

Ein 37-jähriger Mann ist am Montag vom Landesgericht Feldkirch wegen versuchten Mordes zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt worden. Der Beschuldigte hatte im August 2017 mit einem Messer mehrmals auf seine Ehefrau eingestochen und sie dabei schwer verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu der Attacke kam es vor der Wohnung der Mutter der 37-Jährigen Ehefrau in Wolfurt (Bezirk Bregenz). Dort hatte die Frau mit den beiden Kindern nach der räumlichen Trennung von ihrem Mann Unterschlupf gefunden.

Der türkischstämmige Beschuldigte lauerte ihr auf und ging sofort auf sie zu, als sie gegen 1.30 Uhr von der Arbeit nach Hause kam. Sogleich packte er seine Frau und stach mit einem Messer mehrfach auf sie ein.

Tatwaffe verschwunden

Die Stiche waren auf Ober- und Unterkörper verteilt, auch der rechte Arm wurde verletzt. Als das Messer auf den rechten Beckenknochen traf, brach die Spitze ab. Durch die Hilferufe einer Nachbarin aufgeschreckt, liess der Mann von seiner Frau ab und flüchtete.

Die Schwerverletzte wurde nach der Erstversorgung noch in der Nacht im Spital notoperiert. Laut dem Gerichtsmediziner war einer der mindestens vier Messerstiche 15 Zentimeter tief in den Bauch eingedrungen. Die Tatwaffe wurde nie gefunden. Der Angeklagte wurde nach der Tat in seiner Wohnung in Lochau (Bezirk Bregenz) festgenommen.

SMS brachte Fass zum Überlaufen

Vor Gericht gab sich der 37-Jährige wortkarg, an sehr vieles könne er sich nicht mehr erinnern. Er habe aber lediglich mit seiner Frau reden wollen und keine Attacke geplant gehabt. Bei dem mitgeführten Messer habe es sich um ein Taschenmesser gehandelt.

Sein Verteidiger ging auf die familiären Probleme ein. "Eine SMS von seinem Sohn, wonach er angeblich nicht sein Vater sei, hat das Fass schliesslich zum Überlaufen gebracht. Es war nicht seine Absicht, seine Kinder zu Waisen zu machen", sagte er und plädierte auf absichtlich schwere Körperverletzung seines Mandanten.

Der Staatsanwalt seinerseits konnte keinen Angriff im Affekt erkennen. Seiner Darstellung zufolge war die Attacke des 37-Jährigen ein geplanter Mord, für den auch Vorbereitungen getroffen worden seien. Er bezog sich damit auf das Messer, mit dem der Angeklagte zum Tatort gefahren ist. Letztlich sei das Leben der Frau nur gerettet worden, weil die Nachbarin Alarm schlug.

Frau wollte sich scheiden lassen

Die 37-jährige Ehefrau und ihr Anwalt sagten aus, dass es gegen den Angeklagten bereits eine Wegweisung gegeben habe. Der gleichaltrige Ehemann habe seiner Frau in der Vergangenheit mehrfach aufgelauert.

Die Frau gab an, dass sie in der Tatnacht noch versucht habe, schnell ins Haus zu laufen, das aber nicht mehr geschafft habe. Die Darstellung ihres Mannes, wonach sie sich nicht habe scheiden lassen wollen, sei falsch. Sie sei immer für die Trennung gewesen.

Bilder aus der Schweiz
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