Arbeit Nationalrat berät Überbrückungsrente

SDA

4.3.2020 - 04:35

Auch er steht am Mittwoch im Fokus: Innenminister Alain Berset wird im Nationalrat die bundesrätliche Vorlage zur Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose verteidigen. (Archivbild)
Auch er steht am Mittwoch im Fokus: Innenminister Alain Berset wird im Nationalrat die bundesrätliche Vorlage zur Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose verteidigen. (Archivbild)
Source: Keystone

In dieser Session soll entschieden werden, ob für ältere Arbeitslose eine Überbrückungsrente eingeführt wird. Heute Mittwoch ist der Nationalrat an der Reihe, der das Geschäft zum ersten Mal berät. Erwartet werden grosse Differenzen zum Ständerat.

Das Risiko, im Alter arbeitslos zu werden, nimmt mit den Jahren nicht zu. 50-Jährige, die einmal arbeitslos sind, finden aber nur schwer wieder in den Arbeitsmarkt zurück. Zu diesen Schlüssen kommt eine vergangene Woche publizierte Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).

Hier soll das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose ansetzen. Die Rente soll auch negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit abfedern – und so die Begrenzungsinitiative der SVP zu Fall bringen.

Ambitionierter Zeitplan

Die Zeit für die Initiativgegner ist knapp: Damit der Plan aufgeht, müsste das Parlament die Überbrückungsrente noch in dieser Session zu Ende beraten. Das ist in der aktuellen Planung auch so vorgesehen.

Doch vor der ersten Beratung im Nationalrat zeichnen sich teilweise grosse Differenzen zum Ständerat ab. So ist es gut möglich, dass das Geschäft noch mehrere Male zwischen den Kammern hin- und herwechselt.



Mehr Geld breiter verteilen

Der Ständerat hatte die Vorlage des Bundesrats im Dezember unerwartet stark gestutzt. Das von den Sozialpartnern erarbeitete und vom Bundesrat übernommene Konzept ging ihm zu weit.

In der Sozialkommission des Nationalrats hat nun eine breite Allianz von Grünen bis FDP einen Kompromiss ausgehandelt, der gute Chancen haben dürfte. Der Vorschlag sieht vor, den Bezügerkreis auszudehnen. Ausgesteuerten Arbeitslosen über 60 soll also stärker unter die Arme gegriffen werden – statt mit 70 Millionen mit 270 Millionen Franken.

Keine Steuer auf der Rente

Des Weiteren hat die nationalrätliche Sozialkommission beschlossen, dass auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an die Mindestversicherungsdauer angerechnet werden können. Zudem soll auch die aktuelle Generation von Bezugsberechtigten Überbrückungsleistungen erhalten können.

Die Höhe der Leistungen soll derjenigen der Ergänzungsleistungen angeglichen werden. Wie bei der Version des Ständerates sollen die Überbrückungsleistungen nicht besteuert werden. Im Rahmen der freiwilligen Weiterführung der beruflichen Vorsorge will die Kommission nur Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge, jedoch keine Sparbeiträge anrechnen lassen.

Fünf Stunden reserviert

Verschiedene Minderheiten beantragen unter anderem, grundsätzlich bei den Beschlüssen des Ständerats zu bleiben, das Mindestalter für Überbrückungsleistungen auf 62 Jahre zu erhöhen oder auf 57 Jahre zu senken.

In Mitberichten haben auch andere Kommissionen Stellung genommen. Die Wirtschaftskommission (WAK) beantragt etwa, dass die Überbrückungsleistungen nicht von den Steuern befreit werden. Auch soll es verboten sein, solche Leistungen ins Ausland zu exportieren.

Für die Beratung der Vorlage sind am Mittwoch rund fünf Stunden reserviert. Als Erstes diskutiert die grosse Kammer über zwei Anträge der SVP, welche verlangen, das Geschäft erst nach der Abstimmung über die Begrenzungsinitiative zu behandeln. Diese dürften keine Chance haben.

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