Sauberes Trinkwasser Nach Kritik: Bund krebst bei Pestizid-Grenzwerten zurück

sda / jka

18.2.2020 - 10:31

Ohne Bedenken trinken: Eine Frau stillt ihren Durst an einem Brunnen in Zürich. 
Ohne Bedenken trinken: Eine Frau stillt ihren Durst an einem Brunnen in Zürich. 
Source: Keystone

Mit der Trinkwasser- und der Pestizid-Initiative fordern gleich zwei Vorlagen saubereres Trinkwasser. Der Bund verfolgte bisher andere Pläne und wollte die Pestizid-Grenzwerte gar erhöhen. Daraus wird nun nichts.

In der Schweiz gilt ab 1. April weiterhin ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm Pestizid pro Liter in Gewässern, aus denen Trinkwasser entnommen wird. Damit nimmt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP) Abstand von Plänen zur Lockerung der Grenzwert-Vorschriften.

Sommarugas Vorgängerin, Doris Leuthard (CVP), nämlich hatte die Pestizid-Grenzwerte noch erhöhen wollen. Wie das Uvek in einer Mitteilung nun schreibt, kam dieses Vorhaben in der Vernehmlassung schlecht an und stiess auf viel Kritik. 

Tatsächlich standen die Pläne von Leuthard etwas quer in der Landschaft. So sind es momentan eher die Pestizid-Kritikerinnen und -Kritiker, die die Diskussion prägen – namentlich mit der Pestizid- und der Trinkwasserinitiative. 



Die Pestizidinitiative verlangt ein Verbot synthetischer Pestizide. Die Trinkwasserinitiative setzt beim Geld an: Nur noch jene Bäuerinnen und Bauern sollen Subventionen erhalten, die auf den Einsatz von Pestiziden, vorbeugend oder systematisch verabreichte Antibiotika und zugekauftes Futter verzichten.

Grenzwerte bleiben grösstenteils gleich

Nun also bleiben die meisten Grenzwerte unangetastet: Für zahlreiche Pestizide gilt ab dem 1. April wie bisher generell der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter in allen Bächen, Flüssen und Seen. Für zwölf Pestizide führt die neue Verordnung strengere Grenzwerte ein. Sie gelten als besonders problematisch für Wasserlebewesen.

Unter den zwölf Pestiziden, für die strengere Grenzwerte gelten, findet sich das Insektizid Cypermethrin. Dieses findet etwa in der Viehhaltung Verwendung. Es ist für Wasserlebewesen sehr problematisch.

Für das als mutmasslich krebserregende Unkrautvertilgungsmittel Glyphosat gilt damit wie bis anhin der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. In der EU läuft die Glyphosat-Zulassung Ende 2022 aus. Die Verlängerung ist höchst umstritten. In der Schweiz ist der Verkauf des Herbizids derweilen rückläufig.

Gewässer mit Trinkwasserentnahme anders geregelt

Im Weiteren unterscheidet die neue Verordnung zwischen Grenzwerten für Gewässer und Grenzwerten für Gewässern mit Trinkwasserentnahme. In «normalen» Gewässern geht es um den Schutz von Fischen, Krebsen, Wasserflöhen und anderen Lebewesen.



Hier werden die Grenzwerte für 14 Stoffe erhöht. Nach Angaben des Bundesamts für Umwelt (Bafu) besteht bei ihnen aus wissenschaftlicher Sicht bis zu neuen Grenzwerten kein Risiko für de Gewässerfauna. Ein höherer Grenzwert gilt etwa für das Fungizid Cyprodinil.

Für Gewässer mit Trinkwasserentnahme gelten diese erhöhten Grenzwerte nicht. Dort sind generell weiterhin 0,1 Mikrogramm Pestizide pro Liter zugelassen. So wird sichergestellt, dass die Pestizidbelastung dieser Gewässer nicht höher ist als im Trinkwasser selbst. 

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