Suizidfall CélinePolitikerin fordert einen Cybermobbing-Straftatbestand
Von Jennifer Furer
4.3.2020
Politikerin fordert einen Cybermobbing-Straftatbestand
Gabriela Suter, Nationalrätin und Präsidentin der SP Kanton Aargau, will die Gesetzeslage bezüglich Cybermobbing ergänzen. Wie sie bluewin.ch sagt, wird sie noch in dieser Session einen Vorstoss einreichen, der einen neuen Straftatbestand für Cybermobbing fordert.
Bild: Keystone
Ins gleiche Horn bläst GLP-Politikerin Chantal Calladé, die als Schulpräsidentin in der Kreisschulpflege in Winterthur Stadt-Töss amtet. «Ich glaube, dass viele der Generation, die jetzt Gesetze machen, sich zu wenig bewusst sind, was im Internet alles stattfindet und wie prägend das für die junge Generation ist.»
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Florence Brenzikofer, Grünen-Nationalrätin und Delegierte des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland, ist sich nicht sicher, ob ein neuer Cybermobbing-Straftatbestand Abhilfe schafft: «Ob ein neuer Straftatbestand das Problem löst, ist aus meiner Sicht nicht klar. Doch es muss darüber diskutiert werden. Deshalb finde ich den Vorschlag prüfenswert.»
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Der Gerichtsprozess gegen den Peiniger von Céline hat die Diskussion um die Einführung eines Cybermobbing-Straftatbestandes neu entfacht. Einen solchen kennt die Schweizer Justiz bisher nicht. Es gibt aber typische Straftatbestände, die bei Cybermobbing erfüllt werden, wie etwa Nötigung, Drohung und Beschimpfung.
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Per Strafbefehl wird der heute 17-jähriger Dietiker wegen Nötigung und wegen mehrfacher Pornografie verurteilt.
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Célines Eltern fichten das Urteil an. Sie forderten eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung und eine härtere Bestrafung. Das Gericht sah das anders. Die Strafe für den 17-Jährigen blieb bei einem Arbeitseinsatz von vier Tagen.
Bild: zvg
Politikerin fordert einen Cybermobbing-Straftatbestand
Gabriela Suter, Nationalrätin und Präsidentin der SP Kanton Aargau, will die Gesetzeslage bezüglich Cybermobbing ergänzen. Wie sie bluewin.ch sagt, wird sie noch in dieser Session einen Vorstoss einreichen, der einen neuen Straftatbestand für Cybermobbing fordert.
Bild: Keystone
Ins gleiche Horn bläst GLP-Politikerin Chantal Calladé, die als Schulpräsidentin in der Kreisschulpflege in Winterthur Stadt-Töss amtet. «Ich glaube, dass viele der Generation, die jetzt Gesetze machen, sich zu wenig bewusst sind, was im Internet alles stattfindet und wie prägend das für die junge Generation ist.»
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Florence Brenzikofer, Grünen-Nationalrätin und Delegierte des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland, ist sich nicht sicher, ob ein neuer Cybermobbing-Straftatbestand Abhilfe schafft: «Ob ein neuer Straftatbestand das Problem löst, ist aus meiner Sicht nicht klar. Doch es muss darüber diskutiert werden. Deshalb finde ich den Vorschlag prüfenswert.»
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Der Gerichtsprozess gegen den Peiniger von Céline hat die Diskussion um die Einführung eines Cybermobbing-Straftatbestandes neu entfacht. Einen solchen kennt die Schweizer Justiz bisher nicht. Es gibt aber typische Straftatbestände, die bei Cybermobbing erfüllt werden, wie etwa Nötigung, Drohung und Beschimpfung.
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Per Strafbefehl wird der heute 17-jähriger Dietiker wegen Nötigung und wegen mehrfacher Pornografie verurteilt.
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Célines Eltern fichten das Urteil an. Sie forderten eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung und eine härtere Bestrafung. Das Gericht sah das anders. Die Strafe für den 17-Jährigen blieb bei einem Arbeitseinsatz von vier Tagen.
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Nach dem Suizid der 13-jährigen Céline forderten ihre Eltern damals die Einführung eines Straftatbestandes für Cybermobbing. Jetzt wird eine SP-Politikerin konkret.
Als die 13-jährige Céline am 28. August 2017 Suizid begeht, ist sie zuvor monatelang gemobbt worden, in der Schule, vor allem aber im Internet – die Schweizer Medien berichteten allesamt. Höhepunkt der Peinigung damals: Célines damaliger Schwarm verlangt anzügliche Bilder des jungen Mädchens – und schickt sie an seine Ex-Freundin, die Céline beschimpft. Céline nimmt sich das Leben.
Vorstoss noch in dieser Session
Per Strafbefehl wird der heute 17-jährige Dietiker wegen Nötigung und wegen mehrfacher Pornografie verurteilt. Célines Eltern fechten das Urteil an. Sie forderten eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung und eine härtere Bestrafung. Das Gericht sah das anders. Die Strafe für den 17-Jährigen blieb bei einem Arbeitseinsatz von vier Tagen.
Die Strafe hat die Diskussion um die Einführung eines Cybermobbing-Straftatbestandes neu entfacht. Einen solchen kennt die Schweizer Justiz bisher nicht. Es gibt aber typische Straftatbestände, die bei Cybermobbing erfüllt werden – wie etwa Nötigung, Drohung und Beschimpfung.
Gabriela Suter, Nationalrätin und Präsidentin der SP Kanton Aargau, will diese Gesetzeslage ergänzen. Wie sie Bluewin.ch sagt, wird sie noch in dieser Session einen Vorstoss einreichen, der einen neuen Straftatbestand für Cybermobbing fordert.
Position der Opfer stärken
«Cybermobbing soll zum Straftatbestand werden, wie dies in Österreich bereits der Fall ist. Ich bin überzeugt, dass dies eine präventive, abschreckende Wirkung hätte und die Position der Mobbing-Opfer stärken würde», sagt Suter.
Im Gegensatz zu früher gehe Mobbing auf dem Pausenplatz nach der Schule weiter und verschiebe sich in die Social-Media-Kanäle wie WhatsApp, Instagram oder Snapchat. «Das Opfer wird permanent angegriffen und ist auch zu Hause nicht mehr vor Beleidigungen sicher», so Suter.
Ins gleiche Horn bläst GLP-Politikerin Chantal Galladé, die als Schulpräsidentin in der Kreisschulpflege in Winterthur Stadt-Töss amtet.
«Als das Strafgesetz gemacht wurde, gab es noch kein Internet und kein Social Media. Diesen neuen Gegebenheiten muss Rechnung getragen werden, wenn wir keine rechtsfreien Räume wollen, in denen die Opfer schutzlos sind», sagt sie. «Ich glaube, dass viele der Generation, die jetzt Gesetze machen, sich zu wenig bewusst sind, was im Internet alles stattfindet und wie prägend das für die junge Generation ist.»
Signal der Gesellschaft
Vorhandene Straftatbestände decken laut Galladé den Bereich Cybermobbing nicht angemessen ab. «Opfer müssen sich mit ihnen behelfen, weil sie keine andere Möglichkeit haben, aber es wird der Tat nicht oder nur teilweise gerecht. Opfer brauchen ganz klar die Möglichkeit, sich gegen das Cybermobbing an sich zu wehren und dieses anzuzeigen.»
Es brauche «ganz klar» das Signal der Gesellschaft und der Politik, dass Cybermobbing nicht geduldet wird. «Es ist eine andere Ausgangslage, wenn man einem Jugendlichen sagen kann, dass das, was er tut oder getan hat, nicht nur drin liegt, sondern strafbar ist und Konsequenzen hat – auch rechtlich.»
Célines Eltern froh über Vorstoss
Florence Brenzikofer, Grünen-Nationalrätin und Delegierte des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland, ist sich nicht sicher, ob ein neuer Cybermobbing-Straftatbestand Abhilfe schafft: «Ob ein neuer Straftatbestand das Problem löst, ist aus meiner Sicht nicht klar. Doch es muss darüber diskutiert werden. Deshalb finde ich den Vorschlag prüfenswert.»
Für Brenzikofer seien besonders die frühe Aufklärungsarbeit und genügend Ressourcen in der Prävention essenziell. «Kindern und Jugendlichen ist oft nicht bewusst, welche Auswirkungen Cybermobbing auf das reale Leben hat. Social-Media-Kompetenzen müssen deshalb früh gefördert werden und zwar nicht einmalig, sondern wiederkehrend der Stufe und den Problemen angepasst», so Brenzikofer. Wichtig scheint der Politikerin aber auch die Aufklärungsarbeit der Eltern.
Célines Eltern sagen zu Bluewin.ch: «Wir freuen uns, dass im Bereich Cybermobbing etwas passiert», sagt Candid Pfister. Es sei für ihn unbegreiflich, dass jemand, der eine andere Person im Internet mobbt, etwa «nur» wegen Beschimpfung verurteilt werde. «Es ist doch nicht das Gleiche, ob jemand einem anderen auf der Strasse ein Schimpfwort an den Kopf wirft oder ob jemand eine andere Person über eine längere Zeit öffentlich mobbt.»
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Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143, www.143.ch Beratungstelefon Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147, www.147.ch
Plädoyers im Trump-Verfahren: «Das nennt man Demokratie»
STORY: Donald Trump auf dem Weg zum Gerichtsgebäude in Manhatten am Montag. Der Tag startete mit den Eröffnungsplädoyers im Strafprozesses gegen den Ex-Präsidenten. In der vergangenen Woche waren zunächst die Geschworenen bestimmt worden. Der Prozess dreht sich um eine Schweigegeldzahlung an eine Ex-Pornodarstellerin. Bei Gericht angekommen wandte sich der Ex-Präsident, der wieder ins Weisse Haus einziehen will, vor dem Gerichtssaal erneut mit Beschuldigungen in Richtung Amtsinhaber Joe Biden an die Journalisten – und damit an an die US-Wählerinnen und Wähler. «Bevor wir beginnen, möchte ich nur sagen, dass dies alles Biden-Prozesse sind. Dies geschieht als Wahleinmischung. Jeder weiss es. Ich bin hier – anstatt in Pennsylvania, Georgia und anderswo Wahlkampf zu machen. Das ist sehr unfair. Die Umfragewerte sind sehr gut gestiegen, weil die Leute verstehen, was los ist.» Staatsanwalt Matthew Colangelo beschuldigte Trump einer «kriminellen Verschwörung und einer Vertuschungsaktion». Ziel sei gewesen «die Präsidentschaftswahl im Jahr 2016 zu beeinflussen». Trumps Verteidigung wies alle Vorwürfe gegen den Präsidentschaftsbewerber zurück. «Nichts ist an dem Versuch falsch, eine Wahl zu beeinflussen», sagte sein Anwalt Todd Blanche am Montag in New York in seinem Eröffnungs-Plädoyer. «Das nennt man Demokratie. Sie geben dieser Idee einen finsteren Anstrich, als ob es ein Verbrechen wäre», erklärte er unter Verweis auf die Staatsanwaltschaft. Für sie hatte Matthew Colangelo angekündigt, in dem Verfahren werde es um Verschwörung und Vertuschung gehen mit dem Ziel, «die Integrität einer Präsidentschaftswahl zu untergraben» sowie um «die Schritte, die Donald Trump unternommen hat, um diesen illegalen Wahlbetrug zu verstecken». Die Anklage gegen Trump war von den Geschworenen einer Grand Jury erhoben worden. Sie warf ihm vor, im Vorfeld der Wahl 2016 Geschäftsunterlagen im Zusammenhang mit einer Zahlung an den Pornostar Stormy Daniels gefälscht zu haben. Einer seiner Anwälte zahlte ihr demnach 130.000 Dollar für ihr Schweigen über eine sexuelle Begegnung mit Trump. Im Fall einer Verurteilung drohen Trump wegen der Fälschung von Unterlagen bis zu vier Jahre Haft. Auch eine Geldstrafe oder eine Verurteilung auf Bewährung ist möglich. In den Zeugenstand trat am Montag David Pecker, früherer Herausgeber der US-Illustrierten «National Enquirer». Er sollte über seine Rolle bei einem Plan zur Unterdrückung negativer Informationen über Trump vor der Wahl 2016 aussagen. Der 72-jährige Pecker erklärte die Grundlagen des Boulevardjournalismus und sagte, sein Unternehmen bezahle oft für Geschichten. Er sprach nicht über seine Interaktionen mit Trump, wird aber voraussichtlich am Dienstag für weitere Befragungen erneut vor Gericht erscheinen.
22.04.2024
Tödliche Schüsse bei «Rust»: Waffenmeisterin muss ins Gefängnis
Hannah Gutierrez, Waffenmeisterin der Produktion «Rust», muss für 18 Monate ins Gefängnis. Ein Gericht im US-Bundesstaat New Mexico verhängte am Montag das Strafmass gegen die 27-Jährige. Bereits Anfang März hatten Geschworene sie der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden.
16.04.2024
Prozess gegen Trump in Schweigegeldaffäre um Stormy Daniels beginnt im April
STORY: Das scheint dem Präsidentschaftskandidaten der US-Republikaner nicht in den Zeitplan zu passen. Donald Trump hat am Montag gegen die Entscheidung eines Richters gewettert. Dieser hatte zuvor beschlossen, den Beginn des Schweigegeldverfahren gegen den Ex-Präsidenten auf den 15. April festzusetzen. «Dies ist ein Verfahren, den sie schon vor dreieinhalb Jahren hätten anstrengen sollen, und sie haben beschlossen, bis jetzt, genau während der Wahlkampagne, zu warten, damit ich mich nicht auf den Wahlkampf konzentrieren kann. Wir werden dagegen Berufung einlegen», so Trump in New York City. Hinter all dem stecke sein demokratischer Konkurrent, Amtsinhaber Joe Biden. Es handele sich um Wahlbeeinflussung, so Trump. Trump hatte zuvor versucht, den Prozess so weit wie möglich zu verzögern, jedoch vergeblich. Der Beginn Mitte April macht einen Urteilsspruch vor der Präsidentschaftswahl am 5. November sehr wahrscheinlich. Zum Zeitpunkt des Urnengangs wird Trump also entweder ein verurteilter Straftäter sein – oder mit einem Freispruch für sich werben können. So oder so – Donald Trump wird im April wohl der erste ehemalige US-Präsident sein, der wegen strafrechtlicher Vorwürfe vor Gericht gestellt wird. Im Fall der ehemaligen Pornodarstellerin Stormy Daniels hat Trump in 34 Fällen der Fälschung von Geschäftsunterlagen auf nicht schuldig plädiert. Ihm wird vorgeworfen, damit eine Zahlung in Höhe von 130.000 US-Dollar verschleiert zu haben. Mit dem Geld soll er versucht haben, sich das Schweigen Daniels zu erkaufen. Daniels behauptet, sie und Trump hätten vor rund zehn Jahren eine sexuelle Begegnung gehabt, was Trump bestreitet. In einer anderen Sache konnte der Ex-Präsident einen Erfolg verbuchen. Ein Richter hatte ihn zur Zahlung von fast einer halben Milliarde US-Dollar Kaution verurteilt. Der Vorwurf: Der heute 77-Jährige habe sein Vermögen in einer Selbstauskunft zu hoch angesetzt, um Investoren und Kreditgeber zu täuschen. Ein Berufungsgericht gab Trump am Montag allerdings zehn Tage Zeit, um eine wesentlich geringere Zahlung zu tätigen, eine Kaution von rund 175 Millionen Dollar. So kann Trump die Vollstreckung eines zivilrechtlichen Betrugsurteils und damit die Pfändung seiner Immobilien verhindern. Er werde die Summe begleichen, so Trump. Ihm wird Geldknappheit nachgesagt. Derzeit muss er Geld für seinen Wahlkampf und seine Rechtsstreitigkeiten aufbringen. Ihm stehen insgesamt vier Strafverfahren bevor. Trump hat alle Vorwürfe gegen ihn bestritten.
27.03.2024
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