Schweiz – Grossbritannien Schweiz wappnet sich für No-Deal-Brexit

SDA

17.4.2019 - 14:35

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in Grossbritannien arbeiten, sollen auch im Falle eines ungeordneten Brexit bevorzugt behandelt werden. Gleiches soll für britische Arbeitnehmende in der Schweiz gelten. (Archivbild)
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in Grossbritannien arbeiten, sollen auch im Falle eines ungeordneten Brexit bevorzugt behandelt werden. Gleiches soll für britische Arbeitnehmende in der Schweiz gelten. (Archivbild)
Source: Keystone/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die Schweiz und Grossbritannien haben für den Fall eines ungeordneten Brexit ein weiteres Abkommen ausgehandelt. Dieses regelt die Zulassung zum Arbeitsmarkt im jeweils anderen Land.

Das Abkommen soll die Rechts- und und Planungssicherheit für die Schweizer Wirtschaft bei der Rekrutierung von britischen Arbeitskräften gewährleisten und Schweizer Staatsangehörigen den Zugang zum britischen Arbeitsmarkt sichern. Das teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Mittwoch mit.

Zwar gelten nach dem Brexit-Aufschub bis zum 31. Oktober für die Beziehungen der Schweiz mit Grossbritannien (UK) noch immer die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Doch ein sogenannter No-Deal-Brexit könne weiterhin nicht ausgeschlossen werden, hiess es.

Dadurch wäre unter anderem das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht mehr gültig und UK-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz plötzlich Bürgern von Drittstaaten gleichgestellt. Für Arbeitnehmende aus Grossbritannien gälte dadurch das Ausländer- und Integrationsgesetz.

«Bevorzugte Zulassung»

Mit dem Auffangabkommen soll dieser abrupte Wechsel abgefedert werden. Es sieht im Falle eines ungeordneten EU-Austritts von Grossbritannien bis am 31. Dezember 2020 «eine bevorzugte Zulassung» von Britinnen und Briten für den Schweizer Arbeitsmarkt vor. Dabei würde die Schweiz auf die Prüfung der beruflichen Qualifikationen, des Inländervorrangs und des gesamtwirtschaftlichen Interesses verzichten.

Weiterhin geprüft würden aber die Lohn- und Arbeitsbedingungen. Auch kämen Kontingente zur Anwendung: Bereits im März hatte der Bundesrat mit einer Verordnungsänderung für den Fall eines No-Deals für Grossbritannien ein separates Kontingent von 3'500 Arbeitskräften geschaffen.

Die Briten ihrerseits verpflichten sich, Schweizerinnen und Schweizern den gleichen Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Diese können sich weiterhin bis zu drei Monate lang ohne Aufenthaltsbewilligung in Grossbritannien aufhalten. Wer länger auf der Insel bleiben will, muss sich registrieren und erhält einen dreijährigen Aufenthaltstitel.

Der Bundesrat hat das Abkommen an seiner Sitzung am Mittwoch genehmigt. Es tritt nur im Falle eines ungeordneten Austritts Grossbritanniens aus der EU in Kraft. Eine Unterzeichnung wäre frühestens ab dem 1. Juni 2019 möglich. Zunächst will der Bundesrat noch die zuständigen Parlamentskommissionen konsultieren.

«Wohlerworbene Rechte» garantiert

Im Rahmen seines Verhandlungsmandats hatte der Bundesrat bereits Ende März ein Abkommen in die Vernehmlassung geschickt, das Schweizer Staatsangehörigen in Grossbritannien und britischen Staatsangehörigen in der Schweiz die bisherigen Rechte garantieren soll. Die Vernehmlassung dauert bis am 29. Mai 2019.

Ausserdem nahm der Bundesrat eine absehbare Schengen-Weiterentwicklung vorweg: Die EU wird Britinnen und Briten voraussichtlich ab dem Zeitpunkt des Austritts ihres Landes aus der EU von der Visumspflicht befreien. Die Befreiung gilt auch für einen längeren Aufenthalt. Das gleiche gelte für Schweizerinnen und Schweizer, schrieb der Bundesrat damals. Das habe das Vereinigte Königreich bestätigt.

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