Überwachung Schweizer Nachrichtendienst in der Kritik

SDA

23.5.2019 - 18:28

Links-grüne Parteien und Organisationen werfen dem Nachrichtendienst des Bundes vor, sie illegal zu überwachen. 
Links-grüne Parteien und Organisationen werfen dem Nachrichtendienst des Bundes vor, sie illegal zu überwachen. 
Source: Keystone/Peter Klaunzer (Themenbild)

Verschiedene politische Parteien und Organisationen wehren sich gegen eine aus ihrer Sicht illegale Überwachung durch den Nachrichtendienst des Bundes. Dieser widerspricht.

Die Betroffenen sehen Parallelen zur Fichenaffäre, die Ende der 1980er-Jahre die Schweiz erschütterte. Die Jungsozialisten schreiben in einer Mitteilung vom Donnerstag von einem «erneuten Fichenskandal».

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) habe politisch aktive Menschen aus dem linken Spektrum «systematisch überwacht». Die Betroffenen seien überwacht worden, obschon sie ihre politischen Rechte unter Einhaltung sämtlicher demokratischer und legaler Vorgaben ausgeübt haben, schrieben die Grünen.

Kontrolle gefordert

Sie fordern von der Geschäftsprüfungsdelegation und vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten umgehend Kontrollmassnahmen.

In den Augen der betroffenen Parteien und Organisationen verstösst der NDB gegen Artikel 5 und Absatz 5 des Nachrichtendienstgesetzes. Demnach darf der NDB keine Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit beschaffen und bearbeiten.

Ausnahmsweise erlaubt ist die Informationsbeschaffung, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die Person oder Organisation ihre Rechte ausübt, etwa um terroristische, gewalttätige oder extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen.

Diese Vorschrift werde strikte eingehalten, erwiderte NDB-Sprecherin Isabelle Graber auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Würden Daten erfasst, müssten Informationen über die politische Betätigung und Versammlungsfreiheit geschwärzt werden.

Laut Graber überwacht der NDB keine der kritisierenden Organisationen oder andere politische Gruppierungen und Parteien. Gewisse Personen oder Organisationen könnten aber in Dokumenten, die beim Nachrichtendienst abgelegt seien, erscheinen, sagte sie.

Einsicht verlangt

«Das Dokument als Ganzes muss einen Aufgabenbezug gemäss Nachrichtendienstgesetz aufweisen», sagte Graber und nannte gewalttätigen Extremismus, Terrorismus, Spionage, Proliferation, Angriffe auf kritische Infrastrukturen und sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Ausland.

Die Überwachung von Parteien und Personen aus dem links-grünen Spektrum machte am Donnerstag die «Wochenzeitung» (Woz) publik. Sie berichtete über die Basler SP-Ständerätin Anita Fetz, die 2015 an einer Podiumsdiskussion in einem alevitisch-kurdischen Kulturzentrum teilnahm. Dies habe den Staatsschutz auf den Plan gerufen.

Verschiedene politische Gruppierungen, so die Basler Partei Basta, die Juso Stadt Bern und die Alternative Linke Bern, verlangten daraufhin Einsicht in ihre allfälligen Staatsschutzakten.

Vor allem Kundgebungen

Die Antworten liegen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Daraus geht hervor, dass weder die Juso Stadt Bern noch die Alternative Linke in der Extremistendatenbank geführt werden. Hingegen finden sich verschiedene Dokumente, in denen die betroffenen Gruppierungen im Zusammenhang mit Kundgebungen genannt werden.

Im Geschäftsverwaltungssystem «Gever» findet sich eine Interpellation der AL im Berner Stadtrat zum Thema Nachrichtendienst. Da der NDB teilweise direkt von den gestellten Fragen betroffen war, habe er sich an der Redaktion der Antwort beteiligt, lautet die Begründung.

Die Basta erhielt vom NDB ebenfalls Bescheid, aber bisher kaum Aufschluss, denn die Auskunft wurde vom NDB aufgeschoben, wie aus dem Schreiben an die Partei hervorgeht.


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