«Gesundheitliche Probleme» Solothurner ziehen wegen Nachbars WLAN vors Obergericht

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5.2.2024

Wegen eines WLAN-Routers zogen zwei Personen vor Gericht. 
Wegen eines WLAN-Routers zogen zwei Personen vor Gericht. 
Fabian Sommer/dpa

Ein WLAN-Netzwerk des Nachbarn löst laut Aussagen zweier Personen gesundheitliche Probleme aus. Deswegen ziehen sie vor Gericht – ohne Erfolg. 

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  • Zwei Personen gingen gegen einen Nachbarn gerichtlich vor – wegen eines WLAN-Netzwerks.
  • Ihre Argumentation, sie würden unter gesundheitlichen Problemen leiden, liess das Gericht nicht gelten.

Seit geraumer Zeit beschäftigen zwei Personen die Solothurner Justiz. Der Grund: das WLAN ihres Nachbarn.

Wie die «Solothurner Zeitung» berichtet, gelangten die beiden Personen bereits 2016 ans Amtsgericht Olten-Gösgen. Sie verlangten, dass ein Nachbar die Emissionen des WLAN so begrenzt, dass keine Strahlung in die Liegenschaft der beiden Personen durchdringt. Sie würden unter der Strahlung des Routers leiden, so die zwei Personen. 

Die Gerichtsverhandlung dazu fand erst vor knapp einem Jahr statt. Nun aber verlangten die beiden Personen nur noch, dass der Nachbar das drahtlose Internet in der Nacht deaktiviere. Zudem solle der Router vom Büro ins Wohnzimmer verschoben und die Anschaffung eines neuen Routers verboten werden. 

Entscheid weitergezogen

Das Amtsgericht trat auf die Klage nicht ein. Laut der «Solothurner Zeitung» auferlegte es den beiden elektrosensiblen Nachbarn die Gerichtskosten von 16'500 Franken. Ausserdem sollten sie dem Nachbarn eine Entschädigung von 32'000 Franken zahlen.

Die beiden Anwohner zogen den Entscheid weiter. Obwohl der Nachbar in der Zwischenzeit umgezogen war, verlangten sie vor dem Obergericht eine Neubeurteilung. Ohne Erfolg: Das Obergericht trat nicht auf die Beschwerde ein.

Dabei blieb es nicht: Die beiden Kläger gingen auch gegen die Gerichtskosten von fast 17'000 Franken vor. Sie argumentierten laut der «Solothurner Zeitung», dass der Nachbar die Abweisung der Klage provoziert habe, indem er weggezogen sei.

Das Gericht wies diese Argumentation ab. Selbst wenn man auf die Beschwerde eingetreten wäre, hätte man sie kaum gutgeheissen. Ausserdem sei der Betrieb eines WLAN-Netzes «weit verbreitet und üblich». Die Kläger hätten zudem nicht glaubhaft gemacht, dass die Strahlung tatsächlich Gesundheitsbeschwerden auslöse.