EnergieStänderatskommission sagt Ja zu Rettungsschirm für Stromunternehmen
misc, sda
24.5.2022 - 15:04
Die zuständige Ständeratskommission ist für einen Rettungsschirm für Schweizer Stromunternehmen. Sie hat sich für das entsprechende dringliche Bundesgesetz ausgesprochen. Der Bund könnte damit Unternehmen künftig bei Liquiditätsengpässen unter die Arme greifen.
misc, sda
24.05.2022, 15:04
SDA
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S) sprach sich mit 6 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung für das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Der Bedarf für einen Sicherheitsmechanismus sei aus Sicht der Urek-S unbestritten, hiess es im Communiqué weiter. Bis das Gesetz in Kraft trete, müsse der Bundesrat wenn nötig Notrecht anwenden, um die Stromversorgung der Schweiz zu sichern. Allerdings hat die Urek-S den Vorschlag des Bundesrats in mehreren Punkten abgeändert.
Bund tritt nur subsidiär auf den Plan
Der Entwurf der Landesregierung sieht vor, dass der Bund systemkritische Stromunternehmen mit insgesamt bis zu zehn Milliarden unterstützen kann. Die Ausschüttung der Darlehen ist allerdings an unattraktive Bedingungen geknüpft und soll erst zum Tragen kommen, wenn die Unternehmen die anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben.
Zusätzlich zum marktgerechten Zinssatz sollen Stromunternehmen für die Finanzhilfen einen Risikozuschlag von 4 bis 10 Prozent zahlen müssen. Vorgesehen ist zudem eine weitreichende Offenlegungspflicht gegenüber der Regulierungsbehörde Elcom.
Ausweitung auf weitere Unternehmen beantragt
Anders als der Bundesrat möchte die Ständeratskommission, dass auch kleinere Unternehmen von der Bundeshilfe profitieren können, sofern sie systemrelevant sind. Der Bundesrat möchte die drei Konzerne Axpo, Alpiq und BKW unter den Schutzschirm stellen. Unternehmen, die auf eine kantonale Liquiditätsunterstützung zählen können, will er dagegen im Wesentlichen vom dringlichen Bundesgesetz ausnehmen.
Neben dieser Ausweitung des Rettungsschirms geht es bei den Anträgen der Urek-S insbesondere darum, dass die Verpflichtungen von Unternehmen gegenüber Kantonen und Gemeinden beim Bezug von Darlehen unverändert bleiben sollen. Dies betrifft namentlich Wasserzinsen und Konzessionsabgaben.
Extreme Preisausschläge
Den Anstoss für das dringliche Bundesgesetz gaben extreme Preisausschläge im vergangenen Dezember. Die Strompreise schossen innert weniger Tage um das Acht- bis Neunfache in die Höhe. Alpiq – der nach Umsatz zweitgrösste Stromversorger der Schweiz – ersuchte daraufhin wegen des drohenden Liquiditätsengpasses den Bund vorsorglich um finanzielle Hilfe.
Später zog Alpiq das Gesuch zurück, weil die Aktionäre dem Konzern Mittel zur Verfügung stellten. Durch den Krieg in der Ukraine hat sich die Situation, was die Preisausschläge im Stromhandel angeht, in der Zwischenzeit weiter verschärft.
Das dringliche Bundesgesetz soll nach dem Willen des Bundesrats befristet bis 2026 gelten. Der Ständerat wird sich in der Sommersession, die nächste Woche beginnt, mit der Sache befassen.
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