Für die Kinder von Grenzgängern bestehen höhere Hürden, wenn sie im Kanton Genf zur Schule gehen wollen. Die Verwaltungsabsteilung des Genfer Kantonsgerichts hat Beschwerden französischer Eltern gegen ein entsprechendes Reglement des Genfer Staatsrats abgewiesen.
Der Schulbesuch von Grenzgängerkindern in Genf hat für Kontroversen gesorgt, nachdem die Genfer Regierung ein neues Reglement verabschiedet hat.
Bislang hatte der Kanton die Kinder von Grenzgängern an den Schulen akzeptiert, sofern die zur Verfügung stehenden Plätze dies ermöglichten. Mit dem neuen Reglement hingegen sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme in eine Genfer Schulklasse verschärft worden.
So muss ein Grenzgängerkind bereits im Kanton Genf die Schule begonnen haben oder eine Schwester oder einen Bruder haben, die oder der bereits in Genf eingeschult worden ist.
Französische Eltern haben deswegen Beschwerde gegen das Reglement geführt. Die Verwaltungsabteilung des Kantonsgerichts hat die Beschwerden nun abgewiesen, wie sie am Freitag mitteilte.
Die getroffenen Massnahmen stützten sich auf eine ausreichende Rechtsbasis, urteilte das Gericht. So werde mit dem neuen Reglement weder die Bundesverfassung noch die Genfer Verfassung verletzt, in denen das Grundprinzip der genügenden und kostenlosen Schulbildung festgehalten sei.
Auch aus dem Abkommen über den Freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU könne kein Anspruch auf eine Schulbildung in Genf abgeleitet werden. Es bestehe keine Diskriminierung, halten die Richter weiter fest.
Der Anwalt der beschwerdeführenden Eltern aus Frankreich, Romain Jordan, sagte, das Urteil werde nun geprüft. Sehr wahrscheinlich würden sie aber das Bundesgericht anrufen, sagte er auf Anfrage.
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