Verkehrsrowdys freut es Strafverfolgung darf Aufnahmen von Überwachungs-Kameras nicht nutzen

zis

12.4.2024

Ein Auto im Bareggtunnel: Auch hier gabs fast einen Unfall – und einen Freispruch. (Symbolbild)
Ein Auto im Bareggtunnel: Auch hier gabs fast einen Unfall – und einen Freispruch. (Symbolbild)
KEYSTONE

Die Aargauer Staatsanwaltschaft verwendet immer wieder Aufnahmen, um Verkehrsrowdys zu überführen. Das ist nicht in jedem Fall zulässig, sagt das Obergericht. 

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  • Hunderte Kameras überwachen das Geschehen auf den Strassen.
  • Die Strafverfolgungsbehörden im Aargau wollen die Bilder nutzen, um Verkehrssünder zu überführen.
  • Doch das ist nicht in jedem Fall zulässig, urteilt das Obergericht.

Schweizweit betreibt das Bundesamt für Strassen Astra rund 400 Kameras. Sie überwachen Strassen und Autobahnen, sind an neuralgischen Punkten wie etwa Tunnels positioniert.

Das Astra beobachtet damit den Verkehr und kann bei Unfällen, Stau oder extremer Witterung schnell reagieren. Dazu kommen hunderte weitere Kameras, die von den Kantonen betrieben werden.

Bereits heute greifen die Strafverfolgungsbehörden auf die Kameras zu – und wollen es künftig vermehrt tun. So soll etwa die Überwachung von Nummernschildern ausgebaut werden, wie vor wenigen Wochen bekannt wurde. 

Revision bringt nur bedingte Änderungen

Im Kanton Aargau hat das Obergericht jedoch bereits festgehalten, dass die Bilder nicht als Beweise verwertbar sind – ausser, wenn sie «zur Aufklärung schwerer Straftaten» unerlässlich seien, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

So wurde etwa im November 2022 ein Audi-Lenker freigesprochen, der 2019 im Bareggtunnel bei Baden mit einem Abstand von nur knapp einer Wagenlänge vor einen Mercedes eingefädelt und diesen dann «brüsk gebremst» hat.

Das Obergericht sprach den Mann frei – mit der Begründung, dass sich die Vorwürfe nicht erhärten lassen und es sich nicht um eine schwere Straftat handle.

Tesla-Fahrer siegt vor Gericht

2021 wurde das Aargauer Polizeigesetz revidiert. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass man künftig auch die Aufnahmen der Astra-Kameras verwenden kann. Das sieht das Obergericht anders – und sprach in einem weiteren Fall einen Tesla-Lenker frei.

Dieser fuhr an einer Kreuzung in Schafisheim bei Rot los, touchierte einen Nissan. Andere Autofahrer mussten bremsen, um weitere Kollision zu verhindern. Der Tesla-Fahrer fuhr daraufhin davon. Die Staatsanwaltschaft nutzte die Aufnahmen einer Verkehrsüberwachungskamera, um den Mann anzuklagen.

Vom Bezirksgericht Lenzburg wurde der Mann verurteilt – vor Obergericht gab dann aber allerdings einen Freispruch. Die Gefahr des Manövers sei nicht so gross gewesen, dass man mit Schwerverletzten oder Toten habe rechnen müssen. Deshalb gilt diese grobe Verletzung der Verkehrsregeln nicht als schwere Straftat.

Verwendung nur bei schweren Straftaten

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau sagt gegenüber der «AZ», man werde das Urteil wohl ans Bundesgericht weiterziehen. «Die Staatsanwaltschaft teilt die Ansicht des Obergerichts nicht.»

Auch den Freispruch eines Mercedes-Fahrers aus dem Kanton Zürich, der rechts überholt und 49 km/h zu schnell gefahren sein soll, zieht die Staatsanwaltschaft weiter. Bei qualifizierten schweren Straftaten dürfen die Kamerabilder übrigens verwendet werden. Das zeigt laut der «Aargauer Zeitung» ein Urteil vom März 2023.

Damals wurde ein BMW-Fahrer verurteilt, weil er sich gemäss Urteil auf der A1 mit einem Ferrari ein Rennen geliefert hatte und dabei deutlich zu schnell fahr. Er sei, so heisst es im Urteil, das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Toten eingegangen. Die Verwendung der Kamerabilder ist hier zulässig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.