Vorwurf der Nötigung Thurgauer klagt gegen Maskentragepflicht an Schule

tafu

10.3.2021

Ein Thurgauer klagt gegen die Maskenpflicht in Schulen. (Symbolbild)
Ein Thurgauer klagt gegen die Maskenpflicht in Schulen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Weil es keinen Beweis für die Pandemie gebe, hat ein Mann aus Braunau nun vor dem Bundesgericht geklagt. Dass Schüler zum Tragen einer Maske gezwungen werden, sei ein «skandalöser Zustand».

Er trägt selbst nie eine Maske, ausser, wenn er keine Zeit für Diskussionen hat: Der Thurgauer Daniel Halter zieht vor das Bundesgericht, um gegen die Maskentragepflicht zu klagen. Wie das «Tagblatt» berichtet, habe der Braunauer zunächst den Schulpräsidenten wegen Nötigung angezeigt, da seine beiden Söhne in der Oberstufe Maske tragen mussten.

Weil sich die vom kantonalen Erziehungsdepartement angeordnete Tragepflicht allerdings auf das Epidemiegesetz des Bundes stütze, habe die Thurgauer Staatsanwaltschaft keine Untersuchung eingeleitet. Der Tatbestand der Nötigung sei eindeutig nicht erfüllt.

Doch der Mann lässt nicht locker: Gegen den Nichteintretensentscheid reichte er beim Thurgauer Obergericht Beschwerde ein – erneut ohne Erfolg. Auch hier sieht man den Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt, die Maskentragepflicht basiere auf einer gesetzlichen Grundlage, sei verhältnismässig und im Interesse der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt. Die damit verbundene Beschränkung der Freiheitsrechte sei somit rechtmässig.



Kein Beweis für die Pandemie?

Daniel Halter ist da allerdings anderer Meinung und wendet sich nun ans Bundesgericht. Es sei nicht nachgewiesen, dass man sich in einer seuchenrechtlichen Notlage befände, daher könnten sich die Gerichte auch nicht auf das Epidemiegesetz stützen. Seine Argumente reichte er in einer fünfseitigen Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Halter sei sich sicher, dass der Bundesrat vor einem Jahr die Verfassung ausgehebelt habe. Denn: «Bis heute konnte die Regierung aber den Beweis einer Pandemie nicht erbringen.» Man stütze sich auf Resultate von PCR-Tests, welche «nichts taugen». Weiter werden Kindern in den Schulen «unter einer frei erfundenen Ansteckungsgefahr» Masken aufgezwungen, welche nicht schützen, sondern schaden würden.

«Skandalöse Zustände»

Die Schüler würden so nicht nur ihre eigene verbrauchte Atemluft einatmen, sondern in den Masken bildeten sich seiner Meinung auch Pilz- und Bakterienherde. Es habe sich des Weiteren gezeigt, dass sich durch die Maskenpflicht nichts an der pandemischen Lage geändert habe und die Wirksamkeit nicht nachgewiesen sei. «Ohne nachweisliche Notlage dürfen die verfassungsmässig geschützten Menschenrechte nicht eingeschränkt werden.» Doch das sei der Fall, wenn Kinder gezwungen würden, Masken zu tragen.



Mit seiner Beschwerde vorm Bundesgericht will Halter erreichen, dass dieses den Fall an die Erstinstanz zurückweist und so die Thurgauer Staatsanwaltschaft gezwungen wird, eine Untersuchung einzuleiten.

Halter muss für sein Vorhaben übrigens tief in die Tasche greifen: Dem Thurgauer Obergericht zahlte er bereits 1500 Franken Kaution, mit weiteren 10’000 Franken rechne er für seine Beschwerde in Lausanne. Da es sich allerdings um «nicht nur unrechtmässige, sondern skandalöse Zustände» handle, sei es ihm die Sache wert.