Berner sagen Ja Unbewilligte Demos können für Teilnehmer jetzt teuer werden

phi

29.10.2021

Polizisten und Demonstranten im Kocherpark an einer Kundgebung von Massnahmengegnern am 30. September 2021 in Bern. 
Polizisten und Demonstranten im Kocherpark an einer Kundgebung von Massnahmengegnern am 30. September 2021 in Bern. 
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Das Stadtparlament hat abgestimmt: Bern will die Kosten für exzessive Demonstrationen abwälzen: Bei unbewilligtem Protest drohen Störenfrieden Ausgaben von bis zu 30'000 Franken.

phi

Das Berner Stadtparlament hat darüber beraten, Demonstranten zukünftig an den Kosten für den Polizeieinsatz zu beteiligen. Die rechtliche Grundlage für das Vorgehen bildet die Revision des Polizeigesetzes, die 2019 vom Berner Stimmvolk angenommen worden war. 

Bei den Beratungen waren sich die Bundesstadt-Politiker einig, dass das demokratische Recht auf freie Meinungsäusserung geschützt werden müsse. Wer aber dieses Recht missbrauche, um Gewalt auszuüben, dürfe jedoch nicht davonkommen, ohne sich am Aufwand zu beteiligen.

Personen versammeln sich auf dem abgesperrten Bundesplatz bei einer Demonstration gegen die Corona-Massnahmen am 23. Oktober 2021 in Bern. 
Personen versammeln sich auf dem abgesperrten Bundesplatz bei einer Demonstration gegen die Corona-Massnahmen am 23. Oktober 2021 in Bern. 
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Dass das Thema auf der Tagesordnung stand, ist den vielen Protesten der vergangenen Wochen gestundet. Unbewilligte Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen hätten Sicherheitskosten von 100'000 bis 200'000 Franken pro Veranstaltung verursacht.

Annahme mit 44 zu 26 Stimmen

Im Reglement wurde dann jedoch festgehalten, dass nur bei unbewilligten Demonstrationen, die aus dem Ruder laufen, Teilnehmer dazu verpflichtet werden dürfen, sich finanziell zu beteiligen. Wenn den Betroffenen Gewalt nachgewiesen werden kann, werden Kosten von bis 10'000 Franken fällig. In schweren Fällen sind es bis zu 30'000 Franken.

Die Abstimmung im Stadtparlament ging schliesslich «einigermassen chaotisch» über die Bühne, schreibt «SRF». In der Schlussabstimmung kurz vor Mitternacht wurde das teilrevidierte Kundgebungsreglement mit 44 zu 26 Stimmen angenommen. Die SVP erhob anschliessend einen formellen Einspruch gegen die Abstimmung.