Schweizer IS-Rekrutierer «Emir von Winterthur» muss für vier Jahre ins Gefängnis

SDA/jka

11.9.2020

Der Hauptbeschuldigte (rechts) an der Verhandlung am Bundesstrafgericht in Bellinzona und der Nebenbeschuldigte (links).
Der Hauptbeschuldigte (rechts) an der Verhandlung am Bundesstrafgericht in Bellinzona und der Nebenbeschuldigte (links).
Bild: Keystone

Im August wurde zwei Schweizer IS-Anhängernn aus dem Umfeld der Winterthurer An'nur-Moschee vor dem Bundesstrafgericht der Prozess gemacht. Nun haben die Richter in Bellinzona ihr Urteil gefällt – und gehen damit teils über den Antrag der Anklage hinaus.

Vom 10. August bis 11. August wurde zwei mutmasslichen Schweizer IS-Anhängern vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona der Prozess gemacht. Dem 34-jährigen Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, in Syrien für den Islamischen Staat (IS) – beziehungsweise dessen Vor- oder Teilorganisationen – gekämpft und Menschen aus dem Umfeld der umstrittenen Winterthurer An'Nur-Moschee für den Dschihad in Syrien rekrutiert zu haben.

Dem Mann, der auch als «Emir von Winterthur« bekannt ist, wird zudem zur Last gelegt, einschlägiges Propagandamaterial hergestellt sowie Gewaltdarstellungen besessen zu haben. Vor Gericht zeigte er sich reuig, beteuerte aber, nichts mehr mit dem IS zu tun zu haben. «Ich habe nur für eine kurze Zeit – etwa zwei Jahre – die Akte des IS gutgeheissen», gab er an.  

Dem zweiten Beschuldigten warf die Bundesanwaltschaft vor, sich an einer kriminellen Organisation beteiligt zu haben, im Besitz von Gewaltdarstellungen gewesen zu sein, Pornografie besessen sowie sexuelle Handlungen mit Kindern vollzogen zu haben.

Laut der Bundesanwaltschaft wollte sich der Mann ebenfalls dem IS in Syrien anschliessen. Allerdings sei er an seiner Reise nach Syrien gehindert worden.

50 Monate Haft für den Hauptbeschuldigten

Am Freitag sind die Urteile im IS-Prozess bekannt geworden. Demnach hat die Strafkammer den 34-Jährigen der Beteiligung an einer kriminellen Organisation und des Besitzes von Gewaltdarstellungen für schuldig befunden. Er wurde zu 50 Monaten Haft verurteilt. 

Den 37-jährigen Mitangeklagten hat es vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind, der Gewaltdarstellung und der Pornografie freigesprochen. Es hat ihn lediglich wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte an der Hauptverhandlung im August Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise 34 Monaten beantragt. Die Verteidiger der beiden Männer verlangten Freisprüche.

Der Hauptangeklagte hat mit dem Projekt «Lies!» und in der Kampfsportschule MMA Sunna junge Leute angeworben und für einen Einsatz in Syrien rekrutiert. Zuvor war er von Mitte November bis am 9. Dezember 2013 selbst in Syrien. Der 37-jährige Mitangeklagte blieb der Urteilseröffnung entschuldigt fern.

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