Terrorismus Kaum ein Land will seine Dschihadisten zurück

tjb/uri

22.2.2019

Wo sollen Personen der Prozess gemacht werden, wenn sie einst aus westlichen Staaten nach Syrien gereist sind und für den IS gekämpft haben?
Wo sollen Personen der Prozess gemacht werden, wenn sie einst aus westlichen Staaten nach Syrien gereist sind und für den IS gekämpft haben?
Bild: Keystone/DPA/Rolf Vennenbernd

Sollen westliche Staaten ihre IS-Kämpfer zurückholen und ihnen den Prozess machen? Lieber nicht, findet auch die Schweizer Justizministerin. Bei einigen Dschihadreisenden wird bereits geprüft, ob man ihnen die Staatsbürgerschaft entziehen kann.

Der Islamische Staat (IS) hat in Syrien fast alle Gebiete seines einstigen «Kalifats» verloren. Darum und wegen der oft desolaten Versorgungslage in den IS-Gebieten möchten viele Frauen und Männer in ihre einstige Heimat zurückkehren. Denn viele von ihnen sind aus westlichen Ländern in ihren vermeintlichen «Heiligen Krieg» gereist.

Keine offenen Arme

US-Präsident Donald Trump hat zudem am Wochenende gefordert, dass westliche Nationen ihre Staatsbürger unter den IS-Kämpfer zurücknehmen sollen. Ihnen müsse in ihrem Herkunftsland der Prozess gemacht werden. Doch kaum ein Land, aus dem sie ursprünglich stammen, will Menschen zurück, die sich einst zum IS bekannt und den Kampf gegen den Westen unterstützt haben.

Das jüngste Beispiel stammt ausgerechnet aus den USA: Es geht um die 24-Jährige Hoda Muthana, die einen US-Pass besitzt. Sie möchte gern in das Land heimkehren, in dem sie aufgewachsen ist. Doch was Donald Trump von Europa fordert, will er selber nicht tun. Der US-Präsident Trump hat öffentlichkeitswirksam gesagt, dass er Muthana nicht zurück in den USA haben will.

Kurz zuvor hatte Grossbritannien bekanntgegeben, dass man einer Bürgerin die Staatsbürgerschaft entziehen wolle. Shamima Begum ist im Alter von 15 Jahren von Grossbritannien nach Syrien gereist. Nun hat sie in einem syrischen Gefangenenlager ihr drittes Kind auf die Welt gebracht und hofft, diesem in Grossbritannien eine bessere Zukunft bieten zu können. Ihre ersten beiden Kinder sind gestorben.

Schweiz möchte lieber niemanden zurück

Ähnlich hält es die Schweiz: Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte Anfang dieser Woche, dass sie Dschihad-Reisende mit Schweizer Pass lieber nicht zurücknehmen wolle. Stattdessen solle den Betroffenen dort, wo sie sich dem IS angeschlossen hätten, der Prozess gemacht werden – also in Syrien oder im Irak.



SVP-Aussenpolitiker Rino Büchel fordert bei SRF, dass die Schweiz noch weitergehen und den nach Syrien Gereisten ihre Pässe aberkennen müsse. Denn solange eine Person über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügt, darf sie jederzeit ins Heimatland einreisen.

Das Staatssekretariat für Migration SEM arbeitet bereits daran, mehreren Personen mit Doppelbürgerschaft den zweiten Pass zu entziehen. Denn nur in diesen Fällen ist die Aberkennung einer Staatsbürgerschaft möglich.

Wie der Nachrichtendienst des Bundes NDB gegenüber «Blick» mitteilte, habe man derzeit 31 Schweizer Dschihadreisende auf dem Radar. 18 von ihnen hätten eine doppelte Staatsbürgerschaft und müssten so mit dem Entzug des Schweizer Passes rechnen.

Pässe aberkennen oft unmöglich

Internationales Recht verbietet es, einer Person ihren einzigen Pass abzuerkennen, da sie sonst staatenlos würde. Das ist auch der springende Punkt beim weiter oben beschriebenen Fall der Britin Shamima Begum. Da argumentieren die britischen Behörden allerdings, dass ihr aufgrund ihrer Wurzeln die Staatsbürgerschaft Bangladeschs zustünde.

Viele Länder dürften versucht sein, ihren Dschihad-Reisenden eine Rückkehr so schwer wie möglich zu machen. Nur eins ist klar: Internationales Recht kennt keine Pflicht, die eigenen Staatsbürger aktiv wieder nach Hause zu holen.

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