Klare Ablehnung Werbung im Replay-TV darf übersprungen werden

SDA/phi

14.12.2018

Die Politik hat beim Replay-TV die Rechte des Konsumenten gestärkt. Bundesrat Johann Schneider-Ammann, der am 14.  Dezember im Nationalrat verabschiedet wurde, wird das deutliche Ergebnis (neben dem Applaus der Kollegen) gefreut haben.
Die Politik hat beim Replay-TV die Rechte des Konsumenten gestärkt. Bundesrat Johann Schneider-Ammann, der am 14.  Dezember im Nationalrat verabschiedet wurde, wird das deutliche Ergebnis (neben dem Applaus der Kollegen) gefreut haben.
Keystone

Die TV-Sender wollten dem Zuschauer verbieten, im Replay-TV die Werbung zu überspringen. Doch die Bosse haben ihre Rechnung ohne den Nationalrat gemacht.

TV-Sender sollen nicht verhindern können, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer beim zeitversetzten Fernsehen die Werbung überspringen. Der Nationalrat hat es am Freitag abgelehnt, eine Regelung zum Replay-TV im Urheberrecht zu verankern.

Beim Replay-TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf, wodurch Werbeeinnahmen entfallen. Die Rechtskommission des Nationalrates wollte deshalb im Gesetz verankern, dass die Kabelnetzunternehmen das Überspulen der Werbung nur dann ermöglichen dürfen, wenn der TV-Sender dem zugestimmt hat.

Was aus den 80er-Kultserienstars geworden ist:

Kommissionssprecher Matthias Aebischer (SP/BE) betonte, niemand wolle Replay-TV verbieten, auch nicht das Überspulen der Werbung. Die Kommission wolle vor allem Verhandlungen herbeiführen zwischen TV-Sendern und Kabelnetzunternehmen.

Der Vorschlag der Kommission war im Rat aber chancenlos: Die Regelung wurde mit 182 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Die Gegnerinnen und Gegner befürchten, dass die Fernsehsender das Überspringen der Werbung nicht erlauben oder dafür Gebühren erheben würden, die auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt würden.

«Bonanza» forever

Beat Flach (GLP) stellte fest, für Junge sei lineares Fernsehen etwas von vorgestern. Sie wüssten gar nicht, mit welchen Schmerzen das früher verbunden gewesen sei, wenn man eine Folge von «Bonanza» verpasst habe. Replay-TV dürfe nicht verhindert oder eingeschränkt werden. Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU) sagte es gehe nicht an, einen Werbekonsumzwang im Gesetz zu verankern.

Damals brandneu: Ein Archivbild zum Stichwort Replay-TV aus dem
Damals brandneu: Ein Archivbild zum Stichwort Replay-TV aus dem

Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte sich ebenfalls gegen die Regelung. Die Ausgangslage sei unklar, sagte sie. Die Sendeunternehmen behaupteten, jährlich entgingen ihnen wegen Replay-TV Werbeeinnahmen von über 100 Millionen Franken. Die Kabelnetzbetreiber bestritten diese Summe. Weiter wies Sommaruga darauf hin, dass die Kabelnetzbetreiber schon heute 35 Millionen Franken bezahlten für das zeitversetzte Fernsehen. Darin eingeschlossen sei ein Beitrag für Werbeausfälle.

Hosting Provider in der Pflicht

Unbestritten war das Herzstück der Urheberrechtsrevision, die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting Providern erfolgen, die Inhalte speichern. Bereits heute entfernen Provider in der Regel auf Meldung hin Inhalte von ihren Servern, wenn diese Urheberrechte verletzen. Künftig sollen sie verhindern müssen, dass die illegalen Angebote wieder hochgeladen werden – und zwar ohne erneute Meldung. Tun sie das nicht, können sie strafrechtlich belangt werden.

Ursprünglich wollte der Bundesrat auch Access Provider – die Internetzugangsanbieter – in die Pflicht nehmen. Sie sollten auf Anweisung der Behörden den Zugang zu bestimmten Seiten sperren müssen. Nach Kritik in der Vernehmlassung sah der Bundesrat aber von Netzsperren ab. Auch auf die vorgesehenen Massnahmen gegen Peer-to-Peer-Netzwerke wie Musiktauschbörsen verzichtete er.

Längere Schutzfrist

Hingegen enthält die Vorlage Massnahmen, mit welchen das Potenzial der Digitalisierung besser genutzt werden soll. Davon sollen Museen, Bibliotheken und Forschungsinstitutionen profitieren. Für Musikinterpretinnen und -interpreten sowie Tonträgerproduzenten wird die Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert.

Der Bundesrat stützte sich auf einen Kompromiss, auf den sich Kulturschaffende, Produzenten, Provider und Konsumenten nach langem Ringen einigen konnten. Das Ziel ist es, die Interessen von Kulturschaffenden im Internetzeitalter besser zu schützen, ohne die Internetnutzer zu kriminalisieren.

Alle Fotografien geschützt

Am Donnerstag hatte der Nationalrat einer Ausweitung des Schutzes für Fotografien zugestimmt. Heute schützt das Urheberrecht Fotografien nur dann, wenn sie einen individuellen Charakter aufweisen. Fotografien, die zum Beispiel das Zeitgeschehen dokumentieren, sind ungeschützt. Professionelle Fotografen und Hobbyfotografen können sich kaum gegen eine ungewollte Übernahme ihrer Bilder wehren. Künftig sollen alle Fotografien geschützt sein.

Auch ist der Nationalrat damit einverstanden, dass Filmschaffende eine Vergütung für die Video-on-Demand-Verwendung erhalten. Die Regelung soll der zunehmenden Online-Nutzung von Werken und dem Verschwinden der Videotheken Rechnung tragen. Heute erzielen die Filmschaffenden deswegen geringere Erlöse.

Hotel-Abgabe gestrichen

Neu sollen Hotels, Spitäler und Gefängnisse für die Verwendung öffentlicher Werke in ihren Räumen nicht mehr zahlen müssen. Der Nationalrat beschloss, diese Verwendung als Eigengebrauch zu definieren. Sommaruga gab vergeblich zu bedenken, für Kulturschaffende bedeute das Einbussen bis zu einer Million Franken.

In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat das revidierte Urheberrecht mit 196 zu 0 Stimmen gut. Daneben genehmigte er zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Diese garantieren im internationalen Verhältnis einen Standard, der in der Schweiz bereits gesetzlich verankert ist. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Hier noch die Serien-Highlights im Dezember:

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