Umstellung auf QR-Rechnung«Wir hoffen, es gibt kein Chaos»
mmi
17.9.2022
In knapp zwei Wochen gehören die herkömmlichen Einzahlungsscheine der Vergangenheit an. Was für Einzelzahlungen kein Problem sein sollte, kann bei Daueraufträgen Folgen haben.
mmi
17.09.2022, 13:25
17.09.2022, 13:42
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Derzeit gibt es sieben verschiedene Einzahlungsscheine. Doch ab 1. Oktober ist Schluss damit. Mit der ganzheitlichen Umstellung auf die QR-Rechnung soll das Einzahlen einfacher und der Übergang zur vollständig digitalen Rechnung – der sogenannten E-Bill – gewährleistet werden.
Ausmass unterschätzt
Zwar wurde der neue Einzahlungsschein mit dem QR-Code bereits im Juli 2020 eingeführt und die Unternehmen sowie die Bürger und Bürgerinnen umfassend informiert.
Trotzdem werde der Wechsel nicht reibungslos über die Bühne gehen, sagt Patrick Graf, Verwaltungsratspräsident von SIX, in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Awp. Man habe das Ausmass «etwas unterschätzt», wo überall noch Einzahlungsscheine mit Referenznummern eingesetzt werden.
Achtung bei Daueraufträgen
In der Schweiz werden pro Jahr ungefähr 800 Millionen Rechnungen gestellt. Während die Umstellung für Einzelzahlungen kaum ein Problem sein sollte, ist für die Bevölkerung besonders bei den Daueraufträgen Vorsicht geboten, etwa bei der Mietzinszahlung.
Wer die Miete per Dauerauftrag bezahlt, muss diesen unter Umständen anpassen – dann nämlich, wenn nur eine Kontonummer angegeben ist. Ist jedoch eine IBAN oder eine QR-IBAN hinterlegt, muss nichts geändert werden.
Miete ist Bringschuld
Die neuen QR-Rechnungen müssen von den Verwaltungen zur Verfügung gestellt werden. Passiert dies nicht, ist der Mieter in der Pflicht, aktiv zu werden. Denn rechtlich gesehen ist die Miete eine Bringschuld.
«Entgeht einem, dass die Miete nicht einbezahlt wurde, kann wegen des Zahlungsrückstands sogar eine Kündigung drohen», erklärt Franziska Stocker vom Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband.
Hoffen, dass kein Chaos ausbricht
Wie viele Vermieter die Umstellung auf die QR-Rechnung nicht rechtzeitig schaffen, ist nicht bekannt. Jedoch hätten sich schon in einigen Sektionen des Mieterverbands besorgte Mieter und Mieterinnen gemeldet, dass sie noch keine QR-Rechnung erhalten hätten, sagt Stocker: «Wir hoffen, es gibt kein Chaos.»
Kein Zahlungsrückstand besteht, wenn der Vermieter auch auf Nachfrage keine neuen Einzahlungsscheine geliefert hat oder selber mitteilt, dass er nicht rechtzeitig liefern kann.
Deshalb empfiehlt der Mieterverband, den Dauerauftrag zu prüfen und mit der Verwaltung oder Hauseigentümerschaft Kontakt aufzunehmen.
Was du sonst noch zur Umstellung auf die QR-Rechnung wissen musst: