«Extinction Rebellion»Gericht muss Befangenheit eines Zürcher Richters erneut prüfen
leph, sda
28.4.2023 - 11:57
Weil er angekündigt hatte, Mitglieder der Umweltschutzgruppe Extinction Rebellion auch künftig freizusprechen, muss sich ein Zürcher Richter den Vorwurf der Befangenheit gefallen lassen. Laut Bundesgericht muss dies nun erneut geprüft werden.
28.04.2023, 11:57
28.04.2023, 12:09
SDA
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ein Richter hatte bei einem Freispruch für zwei Akrivistinnen von Extinction Rebellion angekündigt, in solchen Fällen weitere Freisprüche zu verhängen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte anschliessend Ausstandsgesuche in zwei Fällen aufgrund von Befangenheit.
Das Obergericht muss sich auf Geheiss des Bundesgerichts in Lausanne erneut mit diesem Fall auseinandersetzen.
Das Bundesgericht hat zwei Entscheide gegen einen Richter des Bezirksgerichts Zürich an das Zürcher Obergericht zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hielt den Richter in Fällen von Klimaschutz-Aktivisten für befangen.
Dass Obergericht des Kantons Zürich muss die beiden Ausstandsgesuche der Staatsanwaltschaft erneut beurteilen, wie aus den am Freitag publizierten Entscheiden des Bundesgerichts hervorgeht. Das Obergericht habe die beiden Beschuldigten der Verfahren nicht rechtzeitig in das Verfahren um eine mögliche Befangenheit des Richters miteinbezogen.
Die Fälle betreffen zwei Aktivistinnen von Extinction Rebellion. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden im Zusammenhang mit einer Blockade-Aktion der Organisation in Zürich Nötigung vor.
Richter soll weitere Freisprüche angekündigt haben
Die Staatsanwaltschaft hält den betreffenden Bezirksrichter für befangen, weil er sich im vergangenen Jahr nach einem Freispruch in einem ähnlichen Verfahren dahingehend geäussert haben soll, dass er in solchen Fällen künftig immer Freisprüche fällen werde.
Die inhaltliche Frage, ob der Richter in den beiden Fällen nun in den Ausstand treten muss oder nicht, hat das Bundesgericht offen gelassen. Die Rückweisung ans Obergericht erfolgte, weil die Beschuldigten der beiden betroffenen Verfahren nicht von Anfang an in das Verfahren um die Ausstandsgesuche miteinbezogen wurden.
Nach Ansicht des Bundesgerichts hätte das Obergericht dies aber tun müssen – und nicht bloss dürfen. Zu den grundrechtlichen Garantien für faire Gerichtsverfahren in der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gehört gemäss Bundesgericht auch die Bestellung des Spruchkörpers. Ist dieser einmal besetzt, braucht es für seine Änderung sachliche Gründe.
Weil Änderungen des Spruchkörpers durch Ausstandsgesuche den Anspruch von Beschuldigten in Strafverfahren auf ein faires Verfahren tangieren können, müssten diese in solchen Fällen dazu Stellung nehmen können. Darauf verzichtet werden kann gemäss Bundesgericht allenfalls dann, wenn ein Ausstandsgesuch von Anfang an als aussichtslos betrachtet werden kann.
Betroffener Richter scheitert mit Beschwerde
Der betroffene Bezirksrichter selber hat sich ebenfalls mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gewandt. Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde eingetreten, weil der Richter zur Beschwerde gar nicht befugt sei. Der Bezirksrichter warf dem Obergericht unter anderem vor, ihn durch die Gutheissung der Ausstandsgesuche in seiner beruflichen Ehre, und damit in seiner Persönlichkeit verletzt zu haben.
Erst kürzlich hat das Obergericht zudem einen Klimaaktivisten wegen Nötigung verurteilt, den der betreffende Bezirksrichter in erster Instanz noch freigesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hat mehrere solche Fälle ans Obergericht weitergezogen.
Extinction Rebellion: Hier werden die Klima-Rebellen abgeführt
Noch während die Aktivistinnen und Aktivisten die Uraniastrasse blockieren und von der Stadtpolizei Zürich einzeln weggeführt oder weggetragen werden, kündigen sie für Dienstag bereits die nächste Blockade an.
Vier Tote nach Schüssen an US-Schule: Teenager festgenommen
Washington/Winder, 05.09.2024:
VIER TOTE AN US-SCHULE:
Bei einem Schusswaffenangriff an einer Schule in Georgia werden mindestens zwei Schüler und zwei Lehrer getötet
TÄTER ERST 14 JAHRE ALT
Den Ermittlern zufolge handelt es sich bei dem Schützen um einen Schüler
Über das mögliche Motiv des Schützen machte die Polizei keine Angaben
Nach der Tat gibt es viele offene Fragen
In den USA gehören tödliche Schüsse zum Alltag, Schusswaffen sind leicht erhältlich und im grossen Stil im Umlauf
06.09.2024
Tödlicher Schusswechsel in München: Bewaffneter hat zuerst geschossen
München, 05.09.2024: Tödlicher Schusswechsel in München: Ein Mann eröffnet das Feuer auf Polizisten.
«Er hat gezielt auf die Polizisten geschossen, die haben das Feuer erwidert», erklärt Bayerns Innenminister Joachim Hermann.
Die Polizisten schiessen zurück und treffen den Mann tödlich.
Über eine mögliche Motivlage des Mannes konnten zunächst weder Polizei noch Innenministerium Angaben machen. Laut Polizei waren an dem Schusswechsel in der Nähe des israelischen Generalkonsulats fünf Polizisten beteiligt, keiner erlitt Verletzungen.
05.09.2024
München: Polizei schiesst verdächtige Person nahe israelischem Konsulat nieder
München, 05.09.2024:
GRÖssERER POLIZEIEINSATZ IN MÜNCHNEN
Die Polizei hat in der Nähe des Israelischen Generalkonsulats eine verdächtige Person niedergeschossen
Beamte hätten dort am Vormittag mehrere Schüsse abgegeben, sagte ein Polizeisprecher
Hinweise auf weitere Verdächtige gebe es derzeit nicht – ob es weitere Verletzte gab, war zunächst unklar
Die Polizei ist mit zahlreichen Kräften und einem Hubschrauber in dem Bereich im Einsatz
Die Bevölkerung wurde aufgerufen den Bereich zu meiden, Strassensperren wurden eingerichtet
05.09.2024
Vier Tote nach Schüssen an US-Schule: Teenager festgenommen
Tödlicher Schusswechsel in München: Bewaffneter hat zuerst geschossen
München: Polizei schiesst verdächtige Person nahe israelischem Konsulat nieder