Bild aus vergangener Zeit: 2015 erschien der Auftragsschütze noch vor dem Urner Gericht – mittlerweile in Freiheit, leistete er der Vorladung nicht Folge. (Archivbild)
Source:KEYSTONE/ALEXANDRA WEY
Das Landgericht Uri hat am Donnerstag den Prozess gegen den Auftragsschützen im Fall Walker vertagt. Der Angeklagte hätte sich nach Aussagen am TV wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege verantworten müssen, kreuzte aber nicht in Altdorf auf.
Weder das freie Geleit, das der Richter dem Beschuldigten zugestand, noch die Aussetzung des Einreiseverbots in die Schweiz nützten etwas: Der Angeklagte blieb der Verhandlung fern. Er werde nun erneut vorgeladen, erscheine er auch zum zweiten Termin nicht, könne man unter bestimmten Umständen ein Abwesenheitsverfahren ansetzen, sagte der Gerichtspräsident gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Der Abwesende hatte in der Vergangenheit die Urner Justiz bereits beschäftigt. Als Auftragsschütze im Fall Walker wurde er 2012 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er 2010 auf Geheiss auf die Ex-Frau des Erstfelder Barbetreibers geschossen hatte. Diese überlebte den Angriff.
Im Gefängnis sagte er gegenüber der «Rundschau» von SRF, der Barbetreiber sei unschuldig und Opfer eines Komplotts. Die versuchte Ermordung der Frau sei von ihr selbst und ihrem Freund inszeniert worden, um den Barbetreiber in Haft zu bringen. Die Inszenierung sei aber teilweise fehlgeschlagen.
Das Bundesgericht verwarf allerdings diese Komplotttheorie. Es bestätigte im Dezember 2018 die zehnjährige Freiheitsstrafe gegen den ehemalige Barbetreiber wegen versuchten Mordes in Mittäterschaft.
Bedingte Freiheitsstrafe gefordert
Der Kanton Uri setzte in dem Fall einen ausserordentlichen Staatsanwalt ein, der unter anderem ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege gegen den Auftragsschützen prüfte. Er stellte es aber ein.
Diese Einstellungsverfügung wurde daraufhin vom ausserordentlichen Oberstaatsanwalt bemängelt. Er begründete dies damit, dass der Angeklagte die Aussagen gegenüber dem Fernsehen gemacht und später bei der Zeugenbefragung vor Obergericht bestätigt hatte.
In der Folge erhob der ausserordentliche Staatsanwalt im vergangenen Dezember Anklage. Er beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten. Der Angeklagten war bereits vor der Einstellung des Verfahrens zweimal einvernommen worden. Er hatte damals die Aussage verweigert. Im Juli 2017 war er vorzeitig bedingt aus dem Gefängnis entlassen und nach Kroatien ausgeschafft worden.
Rückkehr nach Diagnose: König Charles III. besucht Krebszentrum
Der König zeigt sich wieder: Rund drei Monate nach Bekanntmachung seiner Krebsdiagnose nimmt Charles III. erstmals wieder einen öffentlichen Termin wahr.
Der 75-Jährige besucht mit seiner Frau Königin Camilla ein Krebszentrum in London.
02.05.2024
Mannheim: Auto fährt in Menschenmenge – mindestens zwei Tote
In der Mannheimer Innenstadt steuert ein Auto in eine Menschenmenge. Dabei kommen nach Sicherheitskreisen zwei Menschen ums Leben. Zudem war zunächst von fünf bis zehn Verletzten die Rede.
03.03.2025
Auto in Mannheim in Menschenmenge gefahren – eine Festnahme
O-Ton Stefan Wilhelm, Sprecher Polizei Mannheim: «Gegen 12:15 kam es hier im Bereich des Mannheimer Paradeplatzes in der Fussgängerzone zu einem grösseren Polizeieinsatz. Aktuell können wir schon bestätigen, dass ein Auto in der Fussgängerzone in eine Menschengruppe gerast ist und hierbei leider eine Person ums Leben kam.»
03.03.2025
Rückkehr nach Diagnose: König Charles III. besucht Krebszentrum
Mannheim: Auto fährt in Menschenmenge – mindestens zwei Tote
Auto in Mannheim in Menschenmenge gefahren – eine Festnahme