Bundesstrafgericht Berufungskammer hebt Urteil gegen Finanzjongleur Homm auf

zs, sda

14.9.2023 - 12:00

Die Berufungskammer des Bundesstrafgericht hat ein Urteil der Vorinstanz wegen eines Formfehlers aufgehoben. (Archivbild)
Die Berufungskammer des Bundesstrafgericht hat ein Urteil der Vorinstanz wegen eines Formfehlers aufgehoben. (Archivbild)
Keystone

Der Prozess gegen den früheren deutschen Hedgefonds-Manager Florian Homm muss wiederholt werden. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat ihn und drei weitere Angeklagten nicht korrekt zur Hauptverhandlung vorgeladen. Dies hat die Berufungskammer entschieden.

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Die Strafkammer verschickte die Vorladung rund vier Monate vor dem Prozess. Darin setzte sie die Hauptverhandlung auf den 26. Januar bis 12. Februar 2021 an. Im gleichen Schreiben legte das Gericht den 27. Januar 2021 als neues Datum fest, sollte die Verhandlung nicht am 26. beginnen können. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid der Berufungskammer hervor.

Homm und ein weiterer Angeklagter erschienen am 26. Januar nicht, so dass die Strafkammer die Verhandlung am Tag darauf fortsetzte beziehungsweise startete – ohne die beiden. Dieses Vorgehen war laut Berufungskammer nicht zulässig. Die Strafprozessordnung sehe vor, dass eine Verhandlung bei Nichterscheinen eines Beschuldigten neu anzusetzen und diese Person nochmals vorzuladen sei.