Aargauer Brandserie Feuerteufel von Merenschwand: 37-Jähriger legt Teilgeständnis ab

SDA/tafi

11.12.2019 - 12:08

In Merenschwand AG hat es in letzter Zeit mehrfach gebrannt. Ein 37-jähriger Tatverdächtiger hat einen Teil der Brandstiftungen gestanden.
In Merenschwand AG hat es in letzter Zeit mehrfach gebrannt. Ein 37-jähriger Tatverdächtiger hat einen Teil der Brandstiftungen gestanden.
Source: Handout Kantonspolizei Aargau

Der am Wochenende im Zusammenhang mit der Brandserie im aargauischen Merenschwand festgenommene 37-jährige Mann ist teilweise geständig. Er sitzt in Untersuchungshaft. 

Der Mann hat laut Angaben der Aargauer Staatsanwaltschaft vom Mittwoch zugegeben, in Merenschwand die Brände vom 2. Dezember und 6./7. Dezember gelegt zu haben. Gestützt auf die bisherigen Ermittlungen der von der Kantonspolizei eingesetzten Sonderkommission besteht zudem der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte auch für den Brand vom 1. Dezember verantwortlich ist. 

Diesen Tatvorwurf bestreitet der Beschuldigte. Aus ermittlungstaktischen Gründen will die Staatsanwaltschaft keine Angaben zu den bisher getätigten Untersuchungen und den daraus gewonnenen Erkenntnissen machen. Hintergrund und Motiv der Brandstiftungen sind nach wie vor Gegenstand der laufenden Ermittlung. 

Brandserie wütet seit dem Sommer

Schon letzten Sommer hatte es in Merenschwand mehrmals gebrannt. Mitte August konnte ein Grossbrand in einer Kistenfabrik knapp verhindert werden. Die Polizei nahm wenige Tage später einen 22-jährigen Mann und eine 17-jährige Frau fest. Beide gaben zu, die Brände gelegt zu haben.

Der 22-Jährige wurde Anfang November aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach den neuerlichen Bränden wurde der Mann zur Überprüfung vorläufig festgenommen, dann aber wieder auf freien Fuss gesetzt. Danach wurden zehn weitere Personen festgenommen, darunter der 37-Jährige, der jetzt einen Teil der Brände gestand.

Das Zwangsmassnahmengericht hiess einen Antrag der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gut und ordnete für den Mann Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten an.

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