Eltern fanden sie tot in der Kühltruhe Bruno Zwahlen: Mord an seiner Frau bis heute ungeklärt

grö mit Material von SDA

29.5.2018

Es ist einer der bekanntesten Kriminalfälle der Schweiz: Wegen des Mordes an seiner Frau wird Bruno Zwahlen 1987 zu lebenslangem Gefängnis verurteilt. Vor 25 Jahren, am 29. Mai 1993, wird er in einem Revisionsprozess freigesprochen. Das Dossier Zwahlen wurde 1998 endgültig geschlossen. Bis heute bleibt damit das Rätsel um den gewaltsamen Tod der 23-jährigen Christine Zwahlen im Sommer 1985 ungeklärt.

Nur ein Zufall kann jetzt noch helfen, den Mordfall von Kehrsatz aufzuklären. So hiess es 1998, als der Fall, der für viel Aussehen gesorgt hatte, ad acta gelegt wurde. Bereits Ende Juli 1997 hatte es der Kassationshof des bernischen Obergerichts abgelehnt, gegen Bruno Zwahlen, den Ehemann der Ermordeten, einen dritten Prozess zu führen. Zwahlen war im Dezember 1987 nach einem Indizienprozess zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, im Mai 1993 in einem Revisionsprozess aber nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" freigesprochen worden.

Nach mehrwöchiger Prozessdauer hatte das Gericht 1987 den damals 29-jährigen Bruno Zwahlen für schuldig befunden, seine Ehefrau Christine im Sommer 1985 auf brutale und heimtückische Weise ermordet zu haben.

Eltern fanden sie tot in der Kühltruhe

Als Tatmotiv nahm das Gericht an, dass der Mann seine Frau aus dem Weg räumen wollte, um frei zu sein für die intensive Beziehung zu seiner Geliebten. Laut Aussagen der Geliebten vor Gericht hatte der Mann ihr gegenüber geäussert, für seine Frau gebe es neben ihr keinen Platz mehr. Er versprach sich von der Freundin offenbar auch einen sozialen Aufstieg.

Die Tat ereignete sich nach Rekonstruktion des Gerichts aufgrund der Anhaltspunkte in der Nacht zum 27. Juli 1985. Das Gericht nimmt an, dass der Täter die Frau überraschend, eventuell während sie schlief, umbrachte. Mit einem Hammer oder einem ähnlichen Gegenstand brachte er ihr schwere Kopfwunden bei, was ihr vermutlich das Bewusstsein raubte. Dann wurde das Opfer, wahrscheinlich mit einem Kissen, erstickt. Der Täter legte die Tote nach dem offenbar geplanten Mord in die Tiefkühltruhe im Keller der Wohnung. Sie blieb bis zum 1. August verschwunden.

Die Eltern des Opfers, die in Kehrsatz gegenüber dem jungen Paar wohnten, machten schliesslich den grausigen Fund. Der Verdacht richtete sich sofort gegen den Ehemann, der umgehend in Haft genommen wurde. Das Gericht befand, dass kein anderer Täter in Frage kommen könne. Es gebe allerdings für ein Gericht kaum eine heiklere Aufgabe, als aufgrund von Indizien urteilen zu müssen. In der Begründung hiess es, das Urteil sei "streng, aber gerecht für einen Mann, der seine Frau aus Egoismus auf brutale Weise umgebracht hat".

Wirbel um falsche Zeugenaussage

Der "Fall Zwahlen" war auch der Fall des Berner Staatsanwalts Heinz W. Mathys, der während Jahren - letztlich ohne Erfolg - versuchte, Bruno Zwahlen als Täter zu überführen.

"Chunnt dä Cheib am Samschtig zu mir choo frage, wie me Bluet usere Matratze putzi": Auf diesem Satz hatte Mathys' letzte Hoffnung beruht. Ausgesprochen hatte die Worte laut einer Zeugin ein Sattler aus Kehrsatz. Dieser aber, im Zwahlen-Hauptprozess selber Zeuge, bestritt vehement, die Worte jemals geäussert zu haben.

Er wurde wegen falscher Zeugenaussage angeklagt und schliesslich, nach einem von Mathys durchgesetzten Revisionsprozess gegen den erstinstanzlichen Freispruch, am 7. Juli 1997 "ohne Wenn und Aber" freigesprochen. Hätte ihn das Gericht verurteilt, so hätte Staatsanwalt Mathys gute Argumente gehabt, um einen dritten Prozess gegen Bruno Zwahlen zu verlangen. Damit bleibt der Mord an Christine Zwahlen bis heute ungeklärt.

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