Das Einfamilienhaus von Bruno Zwahlen in Kehrsatz BE, in dem Anfang August 1985 die Leiche seiner Frau in der Tiefkühltruhe gefunden wurde. Aufgenommen im April 1993.
Porträt der im Sommer 1985 ermordeten Christine Zwahlen (undatiertes Archivbild).
Der wegen des Kehrsatzer Mordes inhaftierte Bruno Zwahlen, aufgenommen am 17. April 1991 im Hof der Strafanstalt Thorberg in Krauchtal BE.
1991 in Thorberg in Krauchtal BE.
Der aus dem Gefängnis entlassene Bruno Zwahlen gibt während einer Pressekonferenz den Journalisten Auskunft. Aufgenommen am 20. April 1991.
Bruno Zwahlen, links, bespricht sich mit Verena Sala vom Verein "Gerechtigkeit für Bruno Zwahlen". Aufgenommen während der Pressekonferenz am 20. April 1991.
Vor den Medien am 20. April 1991.
Bruno Zwahlen verlässt am 29. Mai 1993 nach einem Freispruch das Berner Obergericht.
Bruno Zwahlen, Mitte, aufgenommen am 1. Juni 1993 mit Peter Saluz, links, und Eva Saluz, rechts. Am 29. Mai 1993 wurde Bruno Zwahlen freigesprochen.
Nachdem der Berner Staatsanwalt Heinz W. Mathis im Januar 1996 wegen angeblich "neuen Erkenntnissen über das Tatwerkzeug" die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Bruno Zwahlen verlangt hatte, lehnte der Kassationshof des bernischen Obergerichts am Montag, 29. September 1997, das Wiederaufnahmegesuch ab.
Damit bleibt Zwahlen ein freier Mann und der damals vor mehr als 12 Jahren geschehene Mord an seiner Frau Christine ungeklärt.
Bruno Zwahlen betritt, verfolgt von Medienleuten, das Obergericht in Bern, wo der Prozess im Mordfall in Kehrsatz von 1985 wiederaufgenommen wird. Aufgenommen am 14. April 1993.
Der Fall Bruno Zwahlen (Archivbild 1993) geht in eine neue Runde. Am 2. Juni 1997 musste sich ein Sattler aus Kehrsatz vor dem Kreisgericht Bern-Laupen verantworten. Ihm wurden Falschaussagen im zweiten Zwahlen-Hauptprozess vorgeworfen.
Bruno Zwahlen - Der Mord von Kehrsatz
Das Einfamilienhaus von Bruno Zwahlen in Kehrsatz BE, in dem Anfang August 1985 die Leiche seiner Frau in der Tiefkühltruhe gefunden wurde. Aufgenommen im April 1993.
Porträt der im Sommer 1985 ermordeten Christine Zwahlen (undatiertes Archivbild).
Der wegen des Kehrsatzer Mordes inhaftierte Bruno Zwahlen, aufgenommen am 17. April 1991 im Hof der Strafanstalt Thorberg in Krauchtal BE.
1991 in Thorberg in Krauchtal BE.
Der aus dem Gefängnis entlassene Bruno Zwahlen gibt während einer Pressekonferenz den Journalisten Auskunft. Aufgenommen am 20. April 1991.
Bruno Zwahlen, links, bespricht sich mit Verena Sala vom Verein "Gerechtigkeit für Bruno Zwahlen". Aufgenommen während der Pressekonferenz am 20. April 1991.
Vor den Medien am 20. April 1991.
Bruno Zwahlen verlässt am 29. Mai 1993 nach einem Freispruch das Berner Obergericht.
Bruno Zwahlen, Mitte, aufgenommen am 1. Juni 1993 mit Peter Saluz, links, und Eva Saluz, rechts. Am 29. Mai 1993 wurde Bruno Zwahlen freigesprochen.
Nachdem der Berner Staatsanwalt Heinz W. Mathis im Januar 1996 wegen angeblich "neuen Erkenntnissen über das Tatwerkzeug" die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Bruno Zwahlen verlangt hatte, lehnte der Kassationshof des bernischen Obergerichts am Montag, 29. September 1997, das Wiederaufnahmegesuch ab.
Damit bleibt Zwahlen ein freier Mann und der damals vor mehr als 12 Jahren geschehene Mord an seiner Frau Christine ungeklärt.
Bruno Zwahlen betritt, verfolgt von Medienleuten, das Obergericht in Bern, wo der Prozess im Mordfall in Kehrsatz von 1985 wiederaufgenommen wird. Aufgenommen am 14. April 1993.
Der Fall Bruno Zwahlen (Archivbild 1993) geht in eine neue Runde. Am 2. Juni 1997 musste sich ein Sattler aus Kehrsatz vor dem Kreisgericht Bern-Laupen verantworten. Ihm wurden Falschaussagen im zweiten Zwahlen-Hauptprozess vorgeworfen.
Es ist einer der bekanntesten Kriminalfälle der Schweiz: Wegen des Mordes an seiner Frau wird Bruno Zwahlen 1987 zu lebenslangem Gefängnis verurteilt. Vor 25 Jahren, am 29. Mai 1993, wird er in einem Revisionsprozess freigesprochen. Das Dossier Zwahlen wurde 1998 endgültig geschlossen. Bis heute bleibt damit das Rätsel um den gewaltsamen Tod der 23-jährigen Christine Zwahlen im Sommer 1985 ungeklärt.
Nur ein Zufall kann jetzt noch helfen, den Mordfall von Kehrsatz aufzuklären. So hiess es 1998, als der Fall, der für viel Aussehen gesorgt hatte, ad acta gelegt wurde. Bereits Ende Juli 1997 hatte es der Kassationshof des bernischen Obergerichts abgelehnt, gegen Bruno Zwahlen, den Ehemann der Ermordeten, einen dritten Prozess zu führen. Zwahlen war im Dezember 1987 nach einem Indizienprozess zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, im Mai 1993 in einem Revisionsprozess aber nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" freigesprochen worden.
Nach mehrwöchiger Prozessdauer hatte das Gericht 1987 den damals 29-jährigen Bruno Zwahlen für schuldig befunden, seine Ehefrau Christine im Sommer 1985 auf brutale und heimtückische Weise ermordet zu haben.
Eltern fanden sie tot in der Kühltruhe
Als Tatmotiv nahm das Gericht an, dass der Mann seine Frau aus dem Weg räumen wollte, um frei zu sein für die intensive Beziehung zu seiner Geliebten. Laut Aussagen der Geliebten vor Gericht hatte der Mann ihr gegenüber geäussert, für seine Frau gebe es neben ihr keinen Platz mehr. Er versprach sich von der Freundin offenbar auch einen sozialen Aufstieg.
Die Tat ereignete sich nach Rekonstruktion des Gerichts aufgrund der Anhaltspunkte in der Nacht zum 27. Juli 1985. Das Gericht nimmt an, dass der Täter die Frau überraschend, eventuell während sie schlief, umbrachte. Mit einem Hammer oder einem ähnlichen Gegenstand brachte er ihr schwere Kopfwunden bei, was ihr vermutlich das Bewusstsein raubte. Dann wurde das Opfer, wahrscheinlich mit einem Kissen, erstickt. Der Täter legte die Tote nach dem offenbar geplanten Mord in die Tiefkühltruhe im Keller der Wohnung. Sie blieb bis zum 1. August verschwunden.
Die Eltern des Opfers, die in Kehrsatz gegenüber dem jungen Paar wohnten, machten schliesslich den grausigen Fund. Der Verdacht richtete sich sofort gegen den Ehemann, der umgehend in Haft genommen wurde. Das Gericht befand, dass kein anderer Täter in Frage kommen könne. Es gebe allerdings für ein Gericht kaum eine heiklere Aufgabe, als aufgrund von Indizien urteilen zu müssen. In der Begründung hiess es, das Urteil sei "streng, aber gerecht für einen Mann, der seine Frau aus Egoismus auf brutale Weise umgebracht hat".
Wirbel um falsche Zeugenaussage
Der "Fall Zwahlen" war auch der Fall des Berner Staatsanwalts Heinz W. Mathys, der während Jahren - letztlich ohne Erfolg - versuchte, Bruno Zwahlen als Täter zu überführen.
"Chunnt dä Cheib am Samschtig zu mir choo frage, wie me Bluet usere Matratze putzi": Auf diesem Satz hatte Mathys' letzte Hoffnung beruht. Ausgesprochen hatte die Worte laut einer Zeugin ein Sattler aus Kehrsatz. Dieser aber, im Zwahlen-Hauptprozess selber Zeuge, bestritt vehement, die Worte jemals geäussert zu haben.
Er wurde wegen falscher Zeugenaussage angeklagt und schliesslich, nach einem von Mathys durchgesetzten Revisionsprozess gegen den erstinstanzlichen Freispruch, am 7. Juli 1997 "ohne Wenn und Aber" freigesprochen. Hätte ihn das Gericht verurteilt, so hätte Staatsanwalt Mathys gute Argumente gehabt, um einen dritten Prozess gegen Bruno Zwahlen zu verlangen. Damit bleibt der Mord an Christine Zwahlen bis heute ungeklärt.
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