BundesstrafgerichtBundesanwaltschaft hält Tamil Tigers für kriminelle Organisation
SDA
20.2.2018 - 12:30
Die Tamil Tigers sind aus Sicht der Bundesanwaltschaft eine kriminelle Organisation, die terroristische Akte begangen hat. In ihrem Plädoyer hat die Bundesanwältin die begangenen Taten rechtlich gewürdigt.
Der Tamil-Tigers-Prozess am Bundesstrafgericht ist am Dienstag fortgesetzt worden. Die Staatsanwältin des Bundes Juliette Noto rief den Anwesenden die Definition einer kriminellen Organisation in Erinnerung.
Es handle sich um eine strukturierte Gruppe, die auf Dauer ausgelegt sei, nach bestimmten Regeln funktioniere und in der die Erfüllung von Aufgaben klar aufgeteilt sei. Zweck der Organisation sei, sich mit verbrecherischen Mitteln zu bereichern, alles unter dem Mantel der Geheimhaltung.
Alle diese Punkte sah Noto im Fall der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) erfüllt. Gleich verhalte es sich beim in der Schweiz tätig gewesenen World Tamil Coordinating Commitee (WTCC).
Die Bundesanwältin unterstrich in ihren Ausführungen, dass ein Mitglied einer solchen Organisation dieser zudiene und in deren Aktivitäten involviert sei. Wer hingegen die Organisation unterstütze, sei nicht in die Struktur eingebunden und zudem nicht immer über die Machenschaften auf dem Laufenden.
Noto unterschied zwei Phasen bei den Aktionen der Tamil Tigers: Jene während des Waffenstillstands zwischen Februar 2002 und November 2005 und eine daran anschliessende Kriegsphase, die bis im Mai 2009 dauerte. Gemäss Bundesanwältin soll die LTTE die Waffenruhe genutzt haben, um politische Oppositionelle zu beseitigen und Massacker zu begehen.
Dabei wies Noto im Speziellen auf die Eliminierung des muslimischen Bevölkerungsteils in der Region Trincomalee im Nordosten Sri Lankas hin. Während der Waffenruhe seien zudem zwei Minister ermordet worden.
"Kriminelle Aktionen"
Bei den aufgezählten Taten handelt es sich nach Ansicht der Bundesanwältin um kriminelle Aktionen, die nicht mit politischen Beweggründen gerechtfertigt werden könnten. Zudem hätten gemäss verschiedenen Beobachtern die Tamil Tigers das Wiederaufflammen der Kämpfe und des Konflikts provoziert.
Zur Bürgerkriegs-Phase zwischen 2005 und 2009 führte Noto aus, die LTTE habe sich damals auf das Selbstbestimmungsrecht berufen. Nur seien die Tamil Tigers und ihre Bewegung nie von der internationalen Gemeinschaft anerkannt worden. Grund dafür seien die kriminellen Mittel der LTTE gewesen. Diese hätten internationalem Recht widersprochen, und es sei unverhältnismässige Gewalt angewendet worden.
Weiter hat die LTTE gemäss Noto weder die Genfer Konvention beachtet, noch das Kriegsrecht. Für solche Kriegsteilnehmer gebe es keine Immunität. Aufgrund der kriminellen Taten der LTTE sei diese als kriminelle Organisation zu betrachten. Eine Organisation, die terroristische Akte begangen habe.
In Bezug auf die 13 Angeklagten sagte die Bundesanwältin, dass diese sehr wohl über die Aktivitäten der Tamil Tigers im Bilde gewesen seien, auch wenn sie vor Gericht dazu keine Aussagen gemacht hätten. Sie seien involviert, informiert und Vertreter der Sache gewesen. Zudem hätten sie keine Reue gegenüber den zivilen Opfer des Krieges geäussert.
Für die Bundesanwältin gibt es keinen Zweifel über die Verwendung der in der Schweiz gesammelten Gelder. Damit sei die LTTE finanziell unterstützt worden. Nur damit lasse sich erklären, warum die Mittel heimlich besorgt worden seien.
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