Extremismus Ex-Imam der An'Nur-Moschee verurteilt

SDA/uri

30.11.2018 - 12:38

Kurzer Prozess: Der ehemalige Vorbeter der Winterthurer An'Nur-Moschee verweigerte am Freitag vor dem Zürcher Obergericht die Aussage. (Archiv)
Kurzer Prozess: Der ehemalige Vorbeter der Winterthurer An'Nur-Moschee verweigerte am Freitag vor dem Zürcher Obergericht die Aussage. (Archiv)
Source: Keystone

Das Zürcher Obergericht bestätigt die Strafe gegen den ehemaligen Vorbeter der An'Nur-Moschee. Der Verurteilte erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. 

Der Berufungsprozess hat ihm keine mildere Strafe gebracht: Das Zürcher Obergericht hat den ehemaligen Vorbeter der Winterthurer An'Nur-Moschee am Freitag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.



Der 26-jährige Äthiopier wird zudem für 10 Jahre des Landes verwiesen. Das Obergericht bestätigte damit das Urteil des Winterthurer Bezirksgerichtes von vor einem Jahr.

Hasspredigt gehalten

Der Ex-Imam hatte im Oktober 2016 eine Hasspredigt in der inzwischen geschlossenen An'Nur-Moschee gehalten. Er rief dazu auf, Muslime die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen. Bestraft werden sollten auch jene, die nicht fünf Mal am Tag beten.

Auf Facebook teilte er zudem Aufnahmen von IS-Gräueltaten. Auf den Videos und Bildern sind Leichen und abgetrennte Gliedmassen zu sehen, darunter etwa ein abgetrennter Kopf in einem Kochtopf.

Wortkarger Beschuldigter

Sein Verteidiger argumentierte, dass sein Mandant die Predigt mit Textbausteinen aus dem Internet zusammengestellt habe und gar keine vertieften Koran-Kenntnisse habe. Er habe auch nie jemanden persönlich zu solchen Handlungen aufgefordert. Dass der junge Mann ins Visier der Ermittler geriet, begründete der Anwalt mit dem öffentlichen Druck.

Der Beschuldigte gab sich beim Prozess vom Freitag wortkarg. Er habe den Behörden schon zu einem früheren Zeitpunkt alles erzählt. Der 26-Jährige wollte nicht einmal Angaben zu seinem Geburtsort machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

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