Winterthur Imam der An'Nur-Moschee vor Zürcher Obergericht

SDA

30.11.2018 - 05:31

Razzia der Kantonspolizei Zürich in der An'Nur-Moschee in Winterthur, am Mittwoch, 2. November 2016.
Razzia der Kantonspolizei Zürich in der An'Nur-Moschee in Winterthur, am Mittwoch, 2. November 2016.
Bild: Keystone/Walter Bieri

Das Zürcher Obergericht verhandelt am Freitag in zweiter Instanz den Fall des Imams, der in der An’Nur Moschee zum Mord an Muslimen aufgerufen haben soll.

Der Imam, der in der An'Nur-Moschee in Winterthur zur Gewalt an «schlechten Muslimen» aufgerufen hat, steht heute vor dem Zürcher Obergericht. Das Bezirksgericht verurteilte ihn vor einem Jahr in erster Instanz zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einem Landesverweis.



In der mittlerweile geschlossenen An'Nur-Moschee rief der 26-jährige Äthiopier im Oktober 2016 dazu auf, Muslime, die nicht in Gemeinschaft beten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen. Bestraft werden sollten auch jene, die nicht fünf Mal am Tag beten, sondern Gebete «zusammenlegen».

Vor dem Bezirksgericht hatte der Anwalt des Vorbeters argumentiert, sein Mandant habe keinerlei vertiefte Koran-Kenntnisse. Die Predigt habe er mit Textbausteinen aus dem Internet zusammengestellt. Dass der junge Mann, ein «ahnungsloser Asylbewerber», ins Visier der Ermittler geriet, begründete der Anwalt mit dem öffentlichen Druck.

Bedingte Freiheitsstrafe und Landesverweis

Das Gericht folgte jedoch weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft und bestrafte ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie zehn Jahren Landesverweis. Die Anklage hätte ihn lieber für weitere fünf Jahre, also insgesamt 15 Jahre, weggewiesen.

Falls das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts bestätigt, ist unklar, was mit dem Mann passiert, da die Schweiz mit Äthiopien kein Rückübernahmeabkommen hat.

Diese Predigt war Auslöser für die Moschee-Razzia im November 2016 und schliesslich für den grossen An'Nur-Prozess vom Oktober. Dabei standen zehn Männer vor dem Bezirksgericht Winterthur, weil sie in der Moschee auf zwei Gläubige losgingen, sie bespuckten und verprügelten.

Die Angreifer waren überzeugt, dass die Opfer Aufnahmen dieser Predigt einem Journalisten weitergegeben hatten. Acht der zehn Beschuldigten wurden zu bedingten Freiheitsstrafen oder Geldstrafen verurteilt. Zwei von ihnen erhielten zudem einen Landesverweis.

Nächster Extremisten-Prozess am Montag

Bereits Anfang Dezember steht der nächste Extremisten-Prozess an: Vor dem Bezirksgericht Winterthur müssen sich am kommenden Montag mehrere Minderjährige wegen Unterstützung der Terrororganisation IS verantworten. Was den Jugendlichen genau vorgeworfen wird, gibt das Gericht erst beim Prozess bekannt.

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