Aktuell Frankreichs Staatsrat schränkt Vogeljagd weiter ein

SDA

6.5.2024 - 18:18

ARCHIV - Eine Feldlerche im Rekultivierungsgebiet des Tagebaus Welzow-Süd. Foto: Andreas Neuthe/dpa
ARCHIV - Eine Feldlerche im Rekultivierungsgebiet des Tagebaus Welzow-Süd. Foto: Andreas Neuthe/dpa
Keystone

Frankreichs Staatsrat hat die Jagd auf Vögel weiter eingeschränkt. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes stufte die Jagd auf Lerchen mit Netzen und Käfigen am Montag als illegal und nicht mit dem EU-Recht vereinbar ein, wie die Zeitung «Le Monde» berichtete. Mit der Entscheidung in der Hauptsache hob der Staatsrat mehrere Regierungserlasse vom Oktober 2022 endgültig auf.

Wie das Gericht in Paris urteilte, kann die Jagd auf die Vögel nicht mit einer Achtung der Tradition gerechtfertigt werden. Frankreich könne die eigentlich mit einer EU-Vogelschutzrichtlinie seit 2009 verbotenen Jagdmethoden nicht bloss deshalb per Erlass weiter billigen, weil es sich um eine traditionelle Praxis handele. Nicht nachgewiesen sei, dass Feldlerchen nicht auch schlicht abgeschossen werden könnten, wenn man sie jagen wolle. Ausserdem bestehe bei der Jagd mit Netzen und Käfigen die Gefahr eines nicht unerheblichen Beifangs anderer Vogelarten, zitierte die Zeitung aus dem Gerichtsentscheid.

Der Staatsrat war bereits in den vergangenen Jahren gegen althergebrachte Jagdmethoden auf Vögel vorgegangen, indem er Rahmenverordnungen aus dem Jahr 1989 aufhob, die die Jagd etwa mit Leim auf andere Vogelarten erlaubten. Darauf hatte die Regierung sich regelmässig berufen, um deren Einsatz unter dem Druck der in Frankreich mächtigen Jagdlobby wieder zuzulassen.