Das Freiburger Pflegepersonal darf streiken, muss aber unverzichtbare Gesundheitsleistungen sicherstellen. (Symbolbild)
Source:KEYSTONE/GAETAN BALLY
Das im November 2017 vom Grossen Rat beschlossene generelle Streikverbot für das Freiburger Pflegepersonal ist nicht verfassungskonform. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Passus im kantonalen Gesetz über das Staatspersonal gestrichen.
Es hat damit eine Beschwerde von zwei Krankenschwestern gutgeheissen, die gegen die Einführung des Streikverbots Beschwerde eingelegt hatten. Die beiden Frauen wurden von der Gewerkschaft VPOD unterstützt. Weil das Bundesgericht die aufschiebende Wirkung gewährte, ist das Gesetz bisher nicht in Kraft getreten.
Das Bundesgericht hält in einem am Mittwoch publizierten Urteil fest, dass es zwar zulässig sei, gewissen Kategorien von Personen das Streiken zu verbieten. Allerdings treffe das Verbot das gesamte Freiburger Pflegepersonal, das dem Gesetz über das Staatspersonal unterstellt sei, ohne Differenzierung der Tätigkeit.
Auch beschränke sich das Verbot nicht auf jene Pflegepersonen, deren Anwesenheit für die Aufrechterhaltung eines unabdingbaren Dienstes für die Pflege und Gesundheit von Patienten notwendig sei.
Hinzu komme, dass das Staatspersonal-Gesetz bereits strenge Bedingungen enthalte, damit ein Streik überhaupt rechtmässig sei. Auch enthalte es Regelungen, die in Ausnahmesituationen die Einschränkung des Streikrechts erlaubten.
Das Bundesgericht erachtet diese Bestimmungen als ausreichend, um unverzichtbare Gesundheitsleistungen für die Bevölkerung im Falle eines Streiks sicherzustellen.
Die Gewerkschaft VPOD begrüsst das Urteil des Bundesgerichts und die Verankerung des Streikrechts des Pflegepersonals in einer Medienmitteilung vom Mittwoch. Sie betrachtet den Entscheid zudem als grossen Schritt vorwärts im Hinblick auf die Verbesserung der Löhne in diesem Sektor.
Streikverbot für Polizei
In Kraft tritt hingegen das im gleichen Gesetz festgehaltene Streikverbot für Polizistinnen und Polizisten und für das Gefängnispersonal. Sie hatten die neue Regelung nicht angefochten.
Der Freiburger Regierungsrat hatte das Streikverbot in seinem Gesetzes-Vorschlag nur für diese beiden Berufsgruppen vorgesehen. Der Grosse Rat dehnte es im November 2017 mit 47 zu 44 Stimmen dann jedoch auch auf das Pflegepersonal aus.
Wie nun das Bundesgericht, war auch die Regierung der Ansicht, das Gesetz stelle ausreichend sicher, dass im Streikfall unabdingbare Pflege- und Behandlungsleistungen gewährleistet seien.
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