Das im November 2017 vom Grossen Rat beschlossene generelle Streikverbot für das Freiburger Pflegepersonal ist nicht verfassungskonform. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Passus im kantonalen Gesetz über das Staatspersonal gestrichen.
Es hat damit eine Beschwerde von zwei Krankenschwestern gutgeheissen, die gegen die Einführung des Streikverbots Beschwerde eingelegt hatten. Die beiden Frauen wurden von der Gewerkschaft VPOD unterstützt. Weil das Bundesgericht die aufschiebende Wirkung gewährte, ist das Gesetz bisher nicht in Kraft getreten.
Das Bundesgericht hält in einem am Mittwoch publizierten Urteil fest, dass es zwar zulässig sei, gewissen Kategorien von Personen das Streiken zu verbieten. Allerdings treffe das Verbot das gesamte Freiburger Pflegepersonal, das dem Gesetz über das Staatspersonal unterstellt sei, ohne Differenzierung der Tätigkeit.
Auch beschränke sich das Verbot nicht auf jene Pflegepersonen, deren Anwesenheit für die Aufrechterhaltung eines unabdingbaren Dienstes für die Pflege und Gesundheit von Patienten notwendig sei.
Hinzu komme, dass das Staatspersonal-Gesetz bereits strenge Bedingungen enthalte, damit ein Streik überhaupt rechtmässig sei. Auch enthalte es Regelungen, die in Ausnahmesituationen die Einschränkung des Streikrechts erlaubten.
Das Bundesgericht erachtet diese Bestimmungen als ausreichend, um unverzichtbare Gesundheitsleistungen für die Bevölkerung im Falle eines Streiks sicherzustellen.
Die Gewerkschaft VPOD begrüsst das Urteil des Bundesgerichts und die Verankerung des Streikrechts des Pflegepersonals in einer Medienmitteilung vom Mittwoch. Sie betrachtet den Entscheid zudem als grossen Schritt vorwärts im Hinblick auf die Verbesserung der Löhne in diesem Sektor.
Streikverbot für Polizei
In Kraft tritt hingegen das im gleichen Gesetz festgehaltene Streikverbot für Polizistinnen und Polizisten und für das Gefängnispersonal. Sie hatten die neue Regelung nicht angefochten.
Der Freiburger Regierungsrat hatte das Streikverbot in seinem Gesetzes-Vorschlag nur für diese beiden Berufsgruppen vorgesehen. Der Grosse Rat dehnte es im November 2017 mit 47 zu 44 Stimmen dann jedoch auch auf das Pflegepersonal aus.
Wie nun das Bundesgericht, war auch die Regierung der Ansicht, das Gesetz stelle ausreichend sicher, dass im Streikfall unabdingbare Pflege- und Behandlungsleistungen gewährleistet seien.
Es ist ein spektakulärer Erpressungsversuch: Mit privaten Fotos und Videos soll ein Trio aus dem Raum Wuppertal versucht haben, die Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen. Nun beginnt der Prozess in Wuppertal DE.
10.12.2024
See-Schnee-Effekt: In 30 Minuten können bis zu zwei Meter Schnee fallen
Manche US-Bundesstaaten sind von heftigen Schneefällen betroffen. In Pennsylvania schneite es am 30. November bis zu 70 Zentimeter. Das hat mit einem Wetterphänomen zu tun, dem «Lake snow effect».
02.12.2024
Notre-Dame öffnet: Was Touristen wissen müssen
Fünfeinhalb Jahre nach einem verheerenden Brand öffnet die Kathedrale Notre-Dame ab 8. Dezember seine Türen.
Ab dem 16. Dezember ist die Kathedrale in der Regel von 8.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, donnerstags bis 22.00 Uhr.
Der Rundgang kostet nichts – wer die Schatzkammer sehen möchte, muss 10 Euro Eintritt dafür zahlen, ermässigt 6 Euro.
07.12.2024
Erpressungsfall Schumacher: Prozess beginnt
See-Schnee-Effekt: In 30 Minuten können bis zu zwei Meter Schnee fallen