StrafgerichtshofGbagbo darf unter Auflagen ausreisen
SDA
29.5.2020 - 02:11
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat dem früheren Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, unter Auflagen die Ausreise aus Belgien erlaubt.
Das in Den Haag ansässige Gericht entschied, dass der 73-Jährige in ein anderes Land reisen darf, sofern dieses Land bereit ist, ihn einreisen zu lassen, wie ein IStGH-Sprecher am Donnerstag mitteilte.
Die Richter wiesen den Angaben zufolge einen Antrag von Gbagbos Anwälten zurück, sämtliche gegen ihn verhängte Auflagen aufzuheben. Der frühere Staatschef und sein Vertrauter Charles Blé Goudé waren im Januar 2019 vom IStGH aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit freigesprochen worden.
Schwere Verbrechen begangen
Die Staatsanwaltschaft des IStGH wirft beiden vor, bei blutigen Unruhen nach der Präsidentschaftswahl in der Elfenbeinküste im Jahr 2010 schwere Verbrechen begangen zu haben. Während der Unruhen waren mehr als 3000 Menschen getötet worden. Die erste Instanz des IStGH konnte aber keinen Beweis erkennen, dass es einen «Plan» zur Anstachelung zur Gewalt gab. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen die Freisprüche eingelegt.
Gbagbo und der frühere Milizenchef Blé Goudé wurden im Februar vergangenen Jahres auf freien Fuss gesetzt. Sie wurden von dem Haager Gericht angewiesen, sich in einem IStGH-Mitgliedstaat niederzulassen. Gbagbo lebt seither in Brüssel, Blé Goudé in Den Haag.
Ausreise in die Elfenbeinküste?
Die verhängten Auflagen für Gbagbos Ausreise aus Belgien lassen im Unklaren, ob er in die Elfenbeinküste reisen kann. Dafür wäre eine Genehmigung der dortigen Behörden erforderlich.
Gbagbos Partei Ivorische Volksfront (FPI) reagierte dennoch euphorisch auf die Gerichtsentscheidung. «Wir sind glücklich», sagte ein Parteisprecher der Nachrichtenagentur AFP. «Wir werden ihn willkommen heissen.» In der Elfenbeinküste finden im Oktober Präsidentschaftswahlen statt. Staatschef Alassane Ouattara – der Widersacher Gbagbos – hat angekündigt, nicht für eine dritte Amtszeit kandidieren zu wollen.
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